End User License Agreement
der Firma HST High Soft Tech Gesellschaft für Telekommunikation mbH,
Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven, HRB 2718
§ 1 Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen
1. Das End User License Agreement ("EULA") gilt für die Nutzung dieses
Computerprogrammes sowie dazugehörigem Erläuterungsmaterial und
Datendateien (nachfolgend kurz als "Software" bezeichnet).
2. Sofern Sie (nachfolgend kurz: "Anwender") mit uns als Hersteller
(nachfolgend kurz "HST") oder einen von uns autorisierten
Vertriebspartner keine anderen Vereinbarungen getroffen haben,
bestimmen sich die Nutzungsrechte des Kunden an der Software
ausschließlich nach diesem EULA. Der Anwender stimmt den
Bedingungen diesem EULA zu, indem er die Software installiert.
3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder
Konkretisierung dieser Bestimmungen beinhalten sowie besondere
Zusicherungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von
Vertretern oder Hilfspersonen von HST erklärt, sind sie nur dann
verbindlich, wenn HST hierfür seine schriftliche Zustimmung
erteilt.
§ 2 Nutzungsrechte an der Software / Vervielfältigungsrechte und
Zugriffsschutz
1. Dem Anwender steht ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der
Software zu.
2. Der Anwender darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit
die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms
notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die
Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den
Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des
Programms in den Arbeitsspeicher.
3. Darüber hinaus kann der Anwender die Software zu Sicherungszwecken
vervielfältigen: Die jeweils angefertigte Sicherungskopie ist als
solche zu kennzeichnen und aufzubewahren.
4. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands
einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich,
darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen
Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend
zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein
archivarischen Zwecken verwendet werden.
5. Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf
das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen
zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die
Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff
Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des
Anwenders sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden
Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts
hinzuweisen.
§ 3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
1. Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung
stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss
er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf
mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Anwender die
Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen,
etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er - sofern er mit HST nichts
anderes vereinbart hat - eine entsprechende Anzahl von
Programmpaketen erwerben.
3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes
oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzulässig,
sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des
Programms geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software
innerhalb eines Netzwerkes oder sonstiger Mehrstations-
Rechnersysteme einsetzen, muss eine gesonderte Vereinbarung über
die Netzwerkgebühr getroffen werden. Der Einsatz in einem
derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach
der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.
§ 4 Dekompilierung und Programmänderungen
1. Der Anwender darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies
gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern
notwendig sind, sofern HST sich mit der Behebung des Fehlers in
Verzug befindet oder die Fehlerbeseitigung ablehnt.
2. Die Dekompilierung der gelieferten Software ist unzulässig.
Ausgenommen hiervon sind Übersetzungen der Codeform, die
unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur
Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen
Computerprogramms mit dem überlassenen Computerprogramm oder mit
anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1
UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind.
3. Werden zur Durchführung der in § 4 Abs. 2 genannten Handlungen
kommerziell arbeitende Dritte beauftragt, die in einem potentiellen
Wettbewerbsverhältnis mit HST stehen, ist dies nur dann zulässig
wenn HST die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein
angemessenes Entgelt vornehmen will: Hierzu hat der Kunde HST eine
hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen
sowie - sofern der Auftrag von HST nicht ausgeführt wird - den Namen
des Dritten mitzuteilen.
4. Die bei Handlungen nach den § 4 Abs. 1 und 2 gewonnenen
Informationen dürfen nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung
der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms
verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden,
es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig
geschaffenen Programms notwendig ist. Es ist ferner unzulässig, die
Informationen für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung
eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder
für irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen zu
verwenden.
5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der
Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall
entfernt oder verändert werden.
§ 5 Weiterveräußerung
1. Der Anwender darf die Software einschließlich etwaiger
Dokumentationen und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an
Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende
Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden
Lizenzbedingungen hinsichtlich der gelieferten Software (§§ 2 bis
5) auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss
der Anwender dem Dritten (neuen Anwender) sämtliche Programmkopien
einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien
übergeben sowie etwaige nicht übergebene Kopien vernichten. Infolge
der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur
Programmnutzung.
2. Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der
begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die
Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte
Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf
Mitarbeiter des Anwenders.
§ 6 Allgemeine Bedingungen
Ist eine der Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise
unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen
nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Download Driver Pack
After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.
Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).
If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.
Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.
Find the device and model you want to update in the device list.
Double-click on it to open the Properties dialog box.
From the Properties dialog box, select the Driver tab.
Click the Update Driver button, then follow the instructions.
Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.
For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.