End User License Agreement der Firma HST High Soft Tech Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven, HRB 2718 § 1 Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen 1. Das End User License Agreement ("EULA") gilt für die Nutzung dieses Computerprogrammes sowie dazugehörigem Erläuterungsmaterial und Datendateien (nachfolgend kurz als "Software" bezeichnet). 2. Sofern Sie (nachfolgend kurz: "Anwender") mit uns als Hersteller (nachfolgend kurz "HST") oder einen von uns autorisierten Vertriebspartner keine anderen Vereinbarungen getroffen haben, bestimmen sich die Nutzungsrechte des Kunden an der Software ausschließlich nach diesem EULA. Der Anwender stimmt den Bedingungen diesem EULA zu, indem er die Software installiert. 3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Bestimmungen beinhalten sowie besondere Zusicherungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von HST erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn HST hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt. § 2 Nutzungsrechte an der Software / Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz 1. Dem Anwender steht ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software zu. 2. Der Anwender darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 3. Darüber hinaus kann der Anwender die Software zu Sicherungszwecken vervielfältigen: Die jeweils angefertigte Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und aufzubewahren. 4. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. 5. Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Anwenders sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen. § 3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz 1. Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. 2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Anwender die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er - sofern er mit HST nichts anderes vereinbart hat - eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben. 3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines Netzwerkes oder sonstiger Mehrstations- Rechnersysteme einsetzen, muss eine gesonderte Vereinbarung über die Netzwerkgebühr getroffen werden. Der Einsatz in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig. § 4 Dekompilierung und Programmänderungen 1. Der Anwender darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern HST sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet oder die Fehlerbeseitigung ablehnt. 2. Die Dekompilierung der gelieferten Software ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Übersetzungen der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit dem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1 UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind. 3. Werden zur Durchführung der in § 4 Abs. 2 genannten Handlungen kommerziell arbeitende Dritte beauftragt, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit HST stehen, ist dies nur dann zulässig wenn HST die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will: Hierzu hat der Kunde HST eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie - sofern der Auftrag von HST nicht ausgeführt wird - den Namen des Dritten mitzuteilen. 4. Die bei Handlungen nach den § 4 Abs. 1 und 2 gewonnenen Informationen dürfen nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist. Es ist ferner unzulässig, die Informationen für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen zu verwenden. 5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. § 5 Weiterveräußerung 1. Der Anwender darf die Software einschließlich etwaiger Dokumentationen und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Lizenzbedingungen hinsichtlich der gelieferten Software (§§ 2 bis 5) auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Anwender dem Dritten (neuen Anwender) sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben sowie etwaige nicht übergebene Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur Programmnutzung. 2. Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Anwenders. § 6 Allgemeine Bedingungen Ist eine der Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.Download Driver Pack
After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.
Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).
If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.
Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.
Find the device and model you want to update in the device list.
Double-click on it to open the Properties dialog box.
From the Properties dialog box, select the Driver tab.
Click the Update Driver button, then follow the instructions.
Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.
For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.