LIZENZ.TXT Driver File Contents (SaphirGUARD-1.0.8.2.exe)

End User License Agreement

der Firma HST High Soft Tech Gesellschaft für Telekommunikation mbH,
Stresemannstraße 46, 27570 Bremerhaven, HRB 2718


§ 1 Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen

1. Das End User License Agreement ("EULA") gilt für die Nutzung dieses
   Computerprogrammes sowie dazugehörigem Erläuterungsmaterial und
   Datendateien (nachfolgend kurz als "Software" bezeichnet).

2. Sofern Sie (nachfolgend kurz: "Anwender") mit uns als Hersteller
   (nachfolgend kurz "HST") oder einen von uns autorisierten
   Vertriebspartner keine anderen Vereinbarungen getroffen haben,
   bestimmen sich die Nutzungsrechte des Kunden an der Software
   ausschließlich nach diesem EULA. Der Anwender stimmt den
   Bedingungen diesem EULA zu, indem er die Software installiert.

3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder
   Konkretisierung dieser Bestimmungen beinhalten sowie besondere
   Zusicherungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von
   Vertretern oder Hilfspersonen von HST erklärt, sind sie nur dann
   verbindlich, wenn HST hierfür seine schriftliche Zustimmung
   erteilt.


§ 2 Nutzungsrechte an der Software / Vervielfältigungsrechte und
    Zugriffsschutz

1. Dem Anwender steht ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der
   Software zu.

2. Der Anwender darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit
   die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms
   notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die
   Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den
   Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des
   Programms in den Arbeitsspeicher.

3. Darüber hinaus kann der Anwender die Software zu Sicherungszwecken
   vervielfältigen: Die jeweils angefertigte Sicherungskopie ist als
   solche zu kennzeichnen und aufzubewahren.

4. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
   schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
   die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands
   einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich,
   darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen
   Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend
   zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein
   archivarischen Zwecken verwendet werden.

5. Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf
   das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen
   zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die
   Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff
   Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des
   Anwenders sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden
   Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts
   hinzuweisen.


§ 3 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz

1. Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung
   stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss
   er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.

2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf
   mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Anwender die
   Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen,
   etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er - sofern er mit HST nichts
   anderes vereinbart hat - eine entsprechende Anzahl von
   Programmpaketen erwerben.

3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes
   oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzulässig,
   sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des
   Programms geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software
   innerhalb eines Netzwerkes oder sonstiger Mehrstations-
   Rechnersysteme einsetzen, muss eine gesonderte Vereinbarung über
   die Netzwerkgebühr getroffen werden. Der Einsatz in einem
   derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach
   der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.


§ 4 Dekompilierung und Programmänderungen

1. Der Anwender darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies
   gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern
   notwendig sind, sofern HST sich mit der Behebung des Fehlers in
   Verzug befindet oder die Fehlerbeseitigung ablehnt.

2. Die Dekompilierung der gelieferten Software ist unzulässig.
   Ausgenommen hiervon sind Übersetzungen der Codeform, die
   unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur
   Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen
   Computerprogramms mit dem überlassenen Computerprogramm oder mit
   anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1
   UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

3. Werden zur Durchführung der in § 4 Abs. 2 genannten Handlungen
   kommerziell arbeitende Dritte beauftragt, die in einem potentiellen
   Wettbewerbsverhältnis mit HST stehen, ist dies nur dann zulässig
   wenn HST die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein
   angemessenes Entgelt vornehmen will: Hierzu hat der Kunde HST eine
   hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen
   sowie - sofern der Auftrag von HST nicht ausgeführt wird - den Namen
   des Dritten mitzuteilen.

4. Die bei Handlungen nach den § 4 Abs. 1 und 2 gewonnenen
   Informationen dürfen nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung
   der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms
   verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden,
   es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig
   geschaffenen Programms notwendig ist. Es ist ferner unzulässig, die
   Informationen für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung
   eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder
   für irgendwelche andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen zu
   verwenden.

5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der
   Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall
   entfernt oder verändert werden.


§ 5 Weiterveräußerung

1. Der Anwender darf die Software einschließlich etwaiger
   Dokumentationen und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an
   Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende
   Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden
   Lizenzbedingungen hinsichtlich der gelieferten Software (§§ 2 bis
   5) auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss
   der Anwender dem Dritten (neuen Anwender) sämtliche Programmkopien
   einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien
   übergeben sowie etwaige nicht übergebene Kopien vernichten. Infolge
   der Weitergabe erlischt das Recht des Anwenders zur
   Programmnutzung.

2. Der Anwender darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der
   begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die
   Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte
   Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf
   Mitarbeiter des Anwenders.


§ 6 Allgemeine Bedingungen

   Ist eine der Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise
   unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen
   nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart,
   die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in
   rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

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