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LEXMARK LIZENZVEREINBARUNG

LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG, BEVOR SIE DIE SCHALTFLÄCHE "JA" ODER "ZUSTIMMEN" AUF DIESER SEITE AUSWÄHLEN: SIE ERKENNEN AN, DASS ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNGEN RECHTLICH BINDEND SIND, WENN SIE DIE SCHALTFLÄCHE "JA" ODER "ZUSTIMMEN" AUSWÄHLEN ODER DIESES PRODUKT VERWENDEN. FALLS SIE NICHT ZUSTIMMEN, WÄHLEN SIE AUF DIESER SEITE DIE SCHALTFLÄCHE "NEIN" ODER "ABLEHNEN" AUS. SIE DÜRFEN IN DIESEM FALL DAS SOFTWAREPROGRAMM NICHT INSTALLIEREN ODER KOPIEREN ODER DAS PRODUKT ANDERWEITIG VERWENDEN. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SCHICKEN SIE DAS NICHT VERWENDETE PRODUKT UMGEHEND ZURÜCK UND FORDERN SIE EINE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES. WENN SIE DIESES PRODUKT ZUR VERWENDUNG DURCH DRITTE INSTALLIEREN, STIMMEN SIE ZU, DIE BENUTZER DARÜBER ZU INFORMIEREN, DASS SIE MIT DER VERWENDUNG DES PRODUKTS DIESE BESTIMMUNGEN AKZEPTIEREN.

LIZENZVEREINBARUNG FÜR TINTENPATRONEN*
Ich stimme zu, dass der Verkauf der im Lieferumfang dieses Druckgeräts enthaltenen, patentierten Tintenpatronen folgender/m Lizenz/Vertrag unterliegt: Die patentierten integrierten Tintenpatronen sind nur zur einmaligen Verwendung lizenziert und können nach Abgabe einer bestimmten Tintenmenge nicht mehr verwendet werden. Eine unterschiedliche Tintenmenge bleibt in der Patrone zurück, wenn diese ausgetauscht werden muss. Nach der einmaligen Verwendung endet die Lizenz zur Verwendung der Tintenpatrone. Die verwendete Patrone darf nur an Lexmark zur Wiederaufarbeitung, zum Recycling oder Auffüllen zurückgegeben werden. Beim Erwerb einer anderen Patrone, die den oben angeführten Bestimmungen unterliegt, stimme ich diesen Bestimmungen auch für diese Patrone zu. Wenn Sie den Bedingungen dieser Lizenz/dieses Vertrags zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen, geben Sie das Produkt in der Originalverpackung an den Händler zurück, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Eine Ersatzpatrone kann ohne diese Bedingungen erworben werden unter www.lexmark.com.

LEXMARK SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Lizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine besondere abweichende Vereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark besteht, die diese Software erfasst, regelt ausschließlich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software. Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen, unabhängig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt. 

1. ERKLÄRUNG ZUR BESCHRÄNKTEN GARANTIE. Lexmark garantiert, dass die Datenträger (z. B. Diskette oder CD) mit dem Softwareprogramm (falls vorhanden) während des Garantiezeitraums bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum beträgt neunzig (90) Tage und beginnt am Tag der Lieferung des Softwareprogramms an den ursprünglichen Endbenutzer. Diese beschränkte Garantie gilt nur für Datenträger mit dem Softwareprogramm, die neu von Lexmark bzw. einem autorisierten Lexmark-Händler oder -Lieferanten gekauft wurden. Lexmark ersetzt das Softwareprogramm für den Fall, dass der Datenträger nicht mit den Bestimmungen dieser beschränkten Garantie übereinstimmt. 

2. GEWÄHRLEISTUNG. DIE NUTZUNG DER SOFTWARE IST OPTIONAL UND KOSTENLOS. LEXMARK ÜBERNIMMT DAHER KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR IHRE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, INSBESONDERE FÜR DIE TAUGLICHKEIT ZU DEN VON IHNEN BEZWECKTEN NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN. Selbstverständlich gewährleistet Lexmark, dass durch das Herunterladen und bestimmungsgemäße Nutzen der Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung kein Schaden an Ihrem Computer und den darauf befindlichen Programmen und Daten ausgelöst wird. Falls derartige Vorschriften gelten, beschränkt Lexmark hiermit jegliche Haftung für Verstöße gegen diese Vorschriften auf eine der folgenden Möglichkeiten. Ersatz des Softwareprogramms oder Rückerstattung des für das Softwareprogramm bezahlten Preises. 

3. LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:

a.	Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie der Software verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. Falls Sie eine Lizenz von Lexmark für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Daneben dürfen Sie eine Sicherheitskopie erstellen.
b.	Keine Veröffentlichung. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c.	Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d.	Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, die unter öffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt werden. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim Herunterladen. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.

4. KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Lizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das Softwareprogramm lediglich im in dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen. Zuwiderhandlungen sind nicht rechtswirksam.

5. AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.

6. KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln, verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.

7. ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.

8. ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. Die gesamte Haftung von Lexmark, seine Lieferanten, Tochterunternehmen und Händlern und Ihr ausschließlicher Rechtsanspruch bestehen in Folgendem: Lexmark gewährleistet die oben beschriebene, ausdrücklich beschränkte Garantie. Falls Lexmark für fehlerhafte Datenträger nicht wie in der Garantie angegeben haftet, können Sie die Lizenz beenden. Ihnen werden nach Zurücksenden aller Kopien des Softwareprogramms die Kosten zurückerstattet.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Da die Verwendung der Software optional und kostenlos ist, haften Lexmark und seine Händler nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lexmark oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese Beschränkung gilt nicht für zwingende Haftung von Lexmark nach dem Produkthaftungsgesetz. 

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND LEXMARK, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFER HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER JEGLICHE VERLUSTE VON, UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN, ANSPRÜCHE DRITTER ODER SCHÄDEN AN TATSÄCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDER DATENSCHUTZ BEDINGT DURCH DIE ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN ANDERWEITIGER VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER LIZENZVEREINBARUNG), UNGEACHTET DER ART DER FORDERUNG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS LEXMARK, SEINEN HÄNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFERN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRÜCHEN DRITTER BERUHEN, MIT AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMÄSSIG FESTGELEGT IST. DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

10. LAUFZEIT. Diese Lizenzvereinbarung ist gültig, solange sie nicht gekündigt oder abgelehnt wird. Sie dürfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kündigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig hierin beschrieben zerstören. Lexmark darf die Lizenz kündigen, falls Sie Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhalten. Bei einer derartigen Kündigung stimmen Sie zu, alle Kopien des Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefügten Bestandteilen in jeglicher Form zu zerstören. 

11. STEUERN. Sie stimmen zu, dass Sie für die Bezahlung sämtlicher Steuern verantwortlich sind einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persönliches Eigentum, die aus dieser Vereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren. 

12. HANDLUNGSEINSCHRÄNKUNG. Eine sich aus dieser Vereinbarung ergebende Klage muss von beiden Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht anders geregelt ist. 

13. GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Es darf keine Auswahlmöglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben. Das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) besitzt keine Gültigkeit.

14. REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN - BESCHRÄNKTE RECHTE. Das Softwareprogramm wurde vollständig mit privaten Mitteln entwickelt. Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des Softwareprogramms sind in dieser Vereinbarung festgelegt und werden durch DFARS 252.227-7014 sowie ähnliche FAR Bestimmungen (oder entsprechende behördliche Anordnungen oder Vertragsklauseln) eingeschränkt.

15. EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN. Sie stimmen zu, dass Lexmark, zugehörige Tochterunternehmen und Bevollmächtigte Daten sammeln und verwenden dürfen, die Sie in Zusammenhang mit Dienstleistungen in Verbindung mit dem Softwareprogramm und wenn von Ihnen angefordert bereitstellen. Lexmark erklärt, diese Daten in keiner Form zu verwenden, in der Sie persönlich identifiziert werden können, außer es ist zum Bereitstellen derartiger Dienstleistungen erforderlich.

16. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie dürfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, übertragen bzw. direkt oder indirekt erneut exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche Exportgesetze verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen.

17. ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG. Sie und Lexmark einigen sich auf das Treffen dieser Lizenzvereinbarung auf elektronischem Weg. Dies bedeutet, wenn Sie auf die Schaltfläche "Zustimmen" oder "Ja" auf dieser Seite klicken oder dieses Produkt verwenden, bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und dass Sie dies mit der Absicht tun, einen Vertrag mit Lexmark zu "unterzeichnen".

18. FÄHIGKEIT UND BEFUGNIS ZUM SCHLIESSEN EINES VERTRAGS. Sie erklären für den Fall, dass Sie dieser Lizenzvereinbarung zustimmen, dass Sie volljährig sind und ggf. von Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber ordnungsgemäß befugt sind, diesen Vertrag einzugehen.

19. GESAMTE VEREINBARUNG. Diese Lizenzvereinbarung (einschließlich sämtlicher Anhänge und Ergänzungen zu dieser Lizenzvereinbarung, die im Softwareprogramm enthalten ist) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark bezüglich des Softwareprogramms dar. Falls es in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen ist, ersetzen diese Bestimmungen und Bedingungen alle vorher oder gleichzeitig geschlossenen mündlichen oder schriftlichen Abmachungen, Vorschläge und Darstellungen im Hinblick auf das Softwareprogramm oder andere von dieser Lizenzvereinbarung abgedeckte Themen (außer diese irrelevanten Bestimmungen widersprechen nicht den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung und auch keiner anderen schriftlichen Vereinbarung, die von Ihnen und Lexmark in Bezug auf die Verwendung des Softwareprogramms getroffen wurde). Die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen gelten, falls Richtlinien oder Kundenservice-Programme von Lexmark den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung widersprechen.

	
* Produkte der XX80 Series (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Modelle X1380, X1480, X1580, X2580, X3580 und X4580) unterliegen der Lizenzvereinbarung für Tintenpatronen nicht.
Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

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