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I.R.I.S. Lizenzvereibarung

Lesen Sie sich die Bedingungen und Konditionen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig vor dem Öffnen und/oder dem Installieren des I.R.I.S. Produktpakets durch. Mit dem Öffnen oder Installieren des Produktpakets stimmen Sie den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung zu. Wenn Sie den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, öffnen und/oder installieren Sie dieses Produktpaket nicht und senden Sie das Paket einschließlich sämtlicher Komponenten, die Bestandteil dieses Produkts sind, wie beispielsweise Hardware und/oder Drucksachen, unverzüglich an Ihren Händler zurück.

Lizenzbedingungen

Dieses rechtswirksame Dokument stellt eine Vereinbarung zwischen dem rechtmäßigen Käufer einer Lizenz, nachstehend „Lizenznehmer“ genannt, und Image Recognition Integrated Systems S.A. dar, nachstehend „I.R.I.S.“ genannt. Die hierin aufgeführten Bedingungen und Konditionen finden Anwendung auf Hardware und Software von I.R.I.S., auf die hierein als „I.R.I.S. Produkt“ oder „I.R.I.S. Produkte“ Bezug genommen wird.

1. Diese Vereinbarung findet Anwendung auf I.R.I.S. Produkte und die zugehörige Dokumentation. 

2.  I.R.I.S. gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz für einen (1) Benutzer, der befugt ist, das I.R.I.S. Produkt auf einem einzigen Rechner zu installieren und eine Kopie der zugehörigen Benutzerdokumentation anzufertigen, die im beigefügten Benutzerhandbuch, der Online-Hilfe und den Acrobat-Dateien enthalten ist. Sollten zusätzliche Benutzerkonten benötigt werden, sollte der Lizenznehmer direkt mit I.R.I.S. einen Preisnachlass für die Lizenzgebühren vereinbaren. Die hierin gewährte Lizenz ist ausschließlich für die ausgewiesene Version des beiliegenden I.R.I.S. Produkts gültig. Handelt es sich bei dem I.R.I.S. Produkt um ein Upgrade oder Crossgrade und besteht das Upgrade- oder Crossgrade-Produkt zu diesem Zweck aus einer einzigen Kopie des I.R.I.S. Produkts, kann die neue Version und das Upgrade-/Crossgrade-Produkt nicht gleichzeitig von zwei Personen genutzt werden.
 
3. Die Lizenzvereinbarung stellt das gesamte Übereinkommen zwischen I.R.I.S. und dem Lizenznehmer das I.R.I.S. Produkt betreffend dar und ersetzt und tritt an die Stelle von allen diesbezüglichen vorherigen mündlichen oder schriftlichen getroffenen Abkommen oder Verständigungen. 
 
4. Das Urheberrecht an dem I.R.I.S. Produkt und der zugehörigen Dokumentation sowie alle weiteren Rechte von I.R.I.S. am geistigen Eigentum liegen ausschließlich bei I.R.I.S. I.R.I.S. ist unter keinen Umständen zur Bekanntgabe ihrer Quellcodes verpflichtet. In Anbetracht der Zahlung der im Produktpreis inbegriffenen Lizenzgebühr gewährt I.R.I.S. dem Lizenznehmer entsprechend den Bedingungen und Konditionen der vorliegenden Vereinbarung lediglich das Nutzungsrecht für das I.R.I.S. Produkt und der zugehörigen Dokumentation. 
 
5. Das lizenzierte I.R.I.S. Produkt ist ausschließlich zusammen mit der spezifischen I.R.I.S. Software zu benutzen, für das es geliefert oder entwickelt wurde. Dem Lizenznehmer ist es unter keinen Umständen gestattet, Produkte mit einer anderen direkt oder indirekt von I.R.I.S. stammenden, vertriebenen oder hergestellten Software zu nutzen als dem lizenzierten Softwareprogramm. Verstößt der Lizenznehmer gegen die vorliegende Bestimmung, trägt I.R.I.S. unbeschadet der in Artikel 6 aufgeführten Bestimmungen unter keinen Umständen die Haftung für Funktionsstörungen ihres Produkts gleich welcher Art, noch für direkte, indirekte, mittelbare und unmittelbare Schäden, die sich aus der Nutzung eines Softwareprogramms von Dritten ergeben. Ferner greift in einem solchen Fall keine Garantieleistung von I.R.I.S. für ihr Produkt oder ihr lizenziertes Softwareprogramm.
 
6. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, das I.R.I.S. Produkt oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu vervielfältigen, auf elektronischem Wege weiterzuleiten, zu kopieren, zu übersetzen, zu ändern oder zurückzuentwickeln („reverse-engineering“), es sei denn, das I.R.I.S. Produkt muss für dessen übliche Nutzung auf elektronischem Wege an den Speicher eines Host-Computers weitergeleitet werden. Der Lizenznehmer haftet gegebenenfalls für jede Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum, die auf sein Versäumnis betreffend die Bedingungen dieser Vereinbarung zurückzuführen ist bzw. hierdurch ermöglicht wurde. 
 
7. Die Lizenz für das I.R.I.S. Produkt und die zugehörige Dokumentation wird ausschließlich dem Lizenznehmer erteilt. Diese Lizenz kann ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch I.R.I.S. weder teilweise noch ganz übertragen werden. 
 
8. Diese Lizenz bleibt bis zu ihrem Ablauf rechtswirksam und -gültig. Die Lizenz endet ohne Benachrichtigung seitens I.R.I.S. automatisch, wenn der Lizenznehmer eine der hierin aufgeführten Bestimmungen verletzt bzw. nicht erfüllt. Nach Ablauf der Lizenz ist der Lizenznehmer dazu angehalten, entweder sämtliche Kopien des I.R.I.S. Produkts und der zugehörigen Dokumentation zu vernichten oder an I.R.I.S. zurückzusenden oder beim Kundendienst von I.R.I.S. ein vorgedrucktes Formular zu beantragen, dem so genannten Letter of Destruction, mit dem schriftlich die Vernichtung der Kopien bestätigt wird.
 
9. I.R.I.S. garantiert weder für den störungsfreien Betrieb des I.R.I.S. Produkts, noch für dessen Mängelfreiheit und auch nicht für die Beseitigung von entdeckten Mängeln. Alle I.R.I.S. Produkte und die zugehörigen Dokumentationen werden im aktuellen Zustand („as is“) ohne Gewährung von ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantieleistungen geliefert. Insbesondere garantiert I.R.I.S. nicht für die handelsübliche Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck des I.R.I.S. Produkts. I.R.I.S. haftet unter keinen Umständen für etwaige direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch das I.R.I.S. Produkt oder deren zugehörige Dokumentation bedingt sind. 
 
10. I.R.I.S. erstellt gegebenenfalls Upgrade-Versionen des I.R.I.S. Produkts und der zugehörigen Dokumentation. Diese Updates stellt I.R.I.S. den Lizenznehmern zur Verfügung, welche die entsprechende Update-Gebühr beglichen haben. 

11. I.R.I.S. und ihre OCR-Technologien („optical character recognition” – optische Zeichenerkennung) haften unter keinen Umständen für die illegale Nutzung durch gleich welchen Benutzer der I.R.I.S. Technologie, die sich aus der Wiedergabe, der elektronischen Weiterleitung, dem Kopieren, der Übersetzung oder der Änderung von gleich welchem Teil der Dokumentation oder der Informationen ergeben, welche nicht von dem rechtmäßigen Eigentümer der Urheberrechte solcher Dokumentation oder Informationen genehmigt wurde. 

12. Die Lizenz ist ausschließlich für eine Nutzung durch Endbenutzer gültig. Die Lizenz ist nicht gültig für eine Nutzung als Laufzeitlizenz für ein I.R.I.S. Produkt, das in eine Drittanwendung eingebunden ist. Von der in diesem Artikel aufgeführten Bestimmung kann abgesehen werden, wenn eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und I.R.I.S. vorliegt, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde und welche ausdrücklich besagt, dass die Lizenz als Komponente dieser I.R.I.S. Technologie-intergrierenden Drittanwendung veräußert wurde und infolgedessen sämtliche Lizenzbedingungen sowohl auf die Endbenutzer-Nutzungslizenz und die Lizenz für die Nutzung der integrierten Komponenten Anwendung finden.

13. Wird vor einem zuständigen Gericht ein Anspruch geltend gemacht betreffend das Produkt von I.R.I.S., ihrer Dokumentation, ihren Warenzeichen, Urheberrechten und Markennamen, die im Umfang der hierin gewährten Lizenz verwendet werden und direkt die Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten verletzten („Verletzungsklage“), hat I.R.I.S. den Lizenznehmer hinsichtlich einer solchen Verletzungsklage zu verteidigen und schadlos zu halten. Gleiches gilt für alle Kosten, Schäden, Strafmaßnahmen und Ausgaben, angemessene Anwaltsgebühren inbegriffen, die sich letztendlich aus einer solchen Klage ergeben bzw. einer solchen Klage zuschreibbar sind, jedoch vorausgesetzt, dass (a) der Lizenznehmer I.R.I.S. unverzüglich bei Kenntnisnahme über das Bestehen einer solchen Verletzungsklage schriftlich unterrichtet, (b) I.R.I.S. mit Hinblick auf diese Verletzungsklage die alleinige Verteidigungskontrolle bei Gericht hält sowie die Kontrolle über alle zugehörigen Beilegungsverhandlungen, und (c) der Lizenznehmer im Rahmen einer solchen Verteidigung den gebotenen Beistand leistet und eine angemessene Kooperationsbereitschaft zeigt. Ist I.R.I.S. hinsichtlich einer solchen Verletzungsklage zur Entschädigung des Lizenznehmers angehalten, so kann I.R.I.S. nach eigenem Ermessen (i) eine Lizenz erhalten, die dem Lizenznehmer die weitere Nutzung des Produkts von I.R.I.S. gestattet oder (ii) das I.R.I.S. Produkt ersetzen oder ändern, so dass es keine Verletzung mehr darstellt und ohne dass hierdurch die wesentlichen Produktfunktionen beeinträchtigt würden. Vorgenanntes stellt die einzige Verpflichtung von I.R.I.S. gegenüber dem Lizenznehmer im Falle einer Verletzungsklage von Seiten Dritter dar. Ferner wird vereinbart, dass I.R.I.S. keinerlei Verpflichtung oder Haftpflicht betreffend Patentansprüche von Seiten Dritter unterliegt. Die jährliche maximale Entschädigungssumme kann unter keinen Umständen den Betrag der Lizenzgebühr überschreiten, die I.R.I.S. von dem Lizenznehmer entsprechend der vorliegenden Vereinbarung bezogen hat. 

14. Die Wirksamkeit dieser I.R.I.S. Lizenzvereinbarung erstreckt sich mit Bezug auf Hardwareprodukte von Dritten in vollem Umfang auf I.R.I.S. Produkte. Die in der Lizenzvereinbarung aufgeführten Rechte und Pflichten gelten für I.R.I.S. und den Lizenznehmer als Vertragsparteien in gleichem Maße. Artikel 13 findet auf Hardwareprodukte gleich von welchem Hersteller Anwendung. 

15. Ungeachtet des Vorstehenden kann I.R.I.S. nicht für die Geltendmachung von Ansprüchen haftbar gemacht werden, die ausschließlich durch Änderungen an dem Produkt von I.R.I.S. begründet sind, welche von dem Lizenznehmer vorgenommen wurden. In Fällen von Ansprüchen, die wegen einer Nutzung des Produkts von I.R.I.S. zusammen mit der Lösung des Lizenznehmers geltend gemacht wurden, haften I.R.I.S. und der Lizenznehmer zu gleichen Teilen. Kann die tatsächliche Ursache des Problems, für das der Anspruch geltend gemacht wurde, jedoch nicht eindeutig I.R.I.S. nachgewiesen werden, so haftet der Lizenznehmer. 

Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

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