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SOFTWARE-BENUTZER-LIZENZVERTRAG
BITTE BEACHTEN: BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE DURCH. 
Dieses Dokument stellt einen Vertrag zwischen Ihnen, dem Endnutzer der Software (nachfolgend: die "Software") und CANON Inc., mit Sitz in 30-2 Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku, Tokio 146-8501, Japan (nachfolgend "Canon") dar.
Mit der Installation der Software akzeptieren Sie die Bedingungen dieses Vertrages.
MIT VOLLENDUNG DER INSTALLATION DER SOFTWARE WIRD ANGENOMMEN, DASS SIE DIESEM VERTRAG ZUSTIMMT HABEN.  

WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, SCHLIESSEN SIE BITTE SOFORT DIESES INSTALLATIONSPROGRAMM.   DIE SOFTWARE WIRD DANN NICHT INSTALLIERT UND SIE SIND NICHT BERECHTIGT, DIESE ZU BENUTZEN.  WENN IN DIESEM FALL DIE SOFTWARE ZUSAMMEN MIT CANON HARDWARE GELIEFERT WURDE, KÖNNEN SIE DIE SOFTWARE EINSCHLIESSLICH DER NICHT BENUTZTEN HARDWARE IN DER ORIGINALVERPACKUNG ZUSAMMEN MIT DEM KAUFBELEG DORT ZURÜCKGEBEN, WO SIE DIESE ERWORBEN HABEN UND SIE ERHALTEN EINE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES.
Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen zu benutzen.
Eigentum und Urheberrecht: Alle Rechte an dieser Software und der dazugehörigen Dokumentation gehören Canon (oder einem Drittlieferanten der Canon zur Unterlizenzierung gemäß diesem Vertrag berechtigt hat - nachfolgend "Drittlieferant"). Canon (oder ein Drittlieferant) behält zu jeder Zeit alle Urheberrechte und sonstigen gewerbliche Schutzrechte an der Software und deren Dokumentation und allen etwaigen von ihr gefertigten Kopien, ungeachtet ihrer Form.  Sie erhalten keine weitergehende als in diesem Vertrag ausdrücklich von Canon zugestandene Lizenz und insbesondere kein Recht von Canon an Urheberrechten von Canon oder seinen Lizenzgebern. Sie dürfen die in der Software oder deren Dokumentation einschließlich in deren Kopien enthaltene Copyright-Vermerke von Canon und/oder seinen Lizenzgebern nicht ändern, entfernen oder löschen.  
Lizenz: Ihre Lizenz, die Software zu nutzen, ist eine einfache, nicht-ausschließliche und, soweit  nicht etwas anderes ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt ist, nicht übertragbare. Es ist Ihnen gestattet: (1) die Software zu nutzen ("nutzen" bedeutet das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Aufrufen der Software) für Ihre eigenen internen Zwecke;  Sie können Benutzern anderer Computer, die an dasselbe lokale Netzwerk wie Ihr Computer angeschlossen sind ("LAN Benutzer"), gestatten die Software zu benutzen, vorausgesetzt dass Sie dafür sorgen, dass alle LAN Benutzer sich an die Bedingungen dieses Vertrages halten und dass die Nutzung durch die LAN Benutzer denselben Beschränkungen und Verpflichtungen unterliegt wie Ihre eigene Nutzung.(2) eine angemessene Anzahl von Sicherheitskopien der Software für die erlaubte Benutzung zu erstellen, vorausgesetzt, dass alle Kopien den Copyright-Vermerk entsprechend der Ihnen zur Verfügung gestellten Original-Software tragen; (3) die Software sowie die Rechte aus diesem Vertrag auf eine andere Person zu übertragen, sofern diese Person den Bestimmungen dieses Vertrages zugestimmt hat, Sie jegliche Benutzung der Software einstellen und sämtliche Kopien, die Sie von der Software erstellt haben, an die andere Person übergeben bzw. sämtliche nicht übergebene Kopien zerstören.  Falls die  Person, die von Ihnen die Software erhalten hat, die Bestimmungen dieses Vertrages nicht akzeptiert, endet dieser Vertrag automatisch.  
Es ist Ihnen nicht gestattet: (1) die Software insgesamt oder teilweise oder die zugehörige Dokumentation selbst oder durch Dritte zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren, zu verleihen, zu verkaufen, zu übertragen, zu kopieren, zu modifizieren, zu adaptieren, mit anderen Programmen zu verbinden, zu übersetzen, in eine andere Programmiersprache zu konvertieren, Rückerschließungen der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) vorzunehmen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu schaffen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder durch zwingende Gesetze gestattet ist; (2) die Software ganz oder teilweise in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder mit ihr zu handeln oder Drittparteien zu erlauben, die Software ganz oder teilweise in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder mit ihr zu handeln, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet ist.  
Exportbeschränkung: Sie verpflichten sich, die Software oder deren Dokumentation nicht aus dem Land, in dem diese ursprünglich erworben wurde, ohne die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Regierungen in andere Länder zu senden oder zu bringen.  Sie verpflichten sich, alle Exportgesetze,  Exportbeschränkungen und -bestimmungen der entsprechenden Länder einzuhalten; dies gilt auch für die U.S. Export Administration Regulations ("EAR"), und die Software nicht zu exportieren oder direkt oder indirekt zu reexportieren, um entsprechende Gesetze, Beschränkungen und Bestimmungen nicht zu verletzen.  
Laufzeit und Beendigung: Dieser Vertrag beginnt durch eine Handlung, mit der Sie die Vertragsbedingungen akzeptieren oder spätestens durch Benutzung der Software und bleibt bis zur Beendigung in Kraft. Sie können diesen Vertrag durch Zerstören der Software und deren Dokumentation einschließlich aller Kopien beenden. Dieser Vertrag wird auch beendet, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht einhalten. Mit Beendigung dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, einschließlich der Beendigung durch Canon, wenn entsprechende Rechte durchgesetzt werden, verpflichten Sie sich, sämtliche Kopien der Software, deren Dokumentation sowie die auf Festplatte eines in Ihrem Einflussbereich oder Ihrer Kontrolle befindlichen Computers gespeicherte Software zu zerstören.  
Canon, Canon-Niederlassungen oder Tochter- oder Schwestergesellschaften, deren Distributoren oder Vertragshändler sind nicht verpflichtet, Ihnen bei der Benutzung oder Wartung der Software oder deren Dokumentation zu helfen. Es stehen keine Updates, Programmkorrekturen oder Support für die Software und deren Dokumentation zur Verfügung.  
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: 
1. DIE SOFTWARE WIRD IN DEM ZUSTAND ÜBERGEBEN, WIE SIE IST, OHNE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART. 
2. INSBESONDERE WIRD KEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH IHRER QUALITÄT UND/ODER GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEGEBEN. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND DER LEISTUNG DER SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. 
3. SOLLTE SICH DIE SOFTWARE ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE (UND NICHT CANON, MIT CANON VERBUNDENE UNTERNEHMEN, IHRE DISTRIBUTOREN ODER HÄNDLER) DIE GESAMTEN KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER ANPASSUNGEN. 
4. CANON, DIE MIT CANON VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, SOWIE DIE DISTRIBUTOREN UND HÄNDLER VON CANON ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE FUNKTIONEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND, IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN ODER DASS DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE OHNE STÖRUNGEN ODER FEHLER MÖGLICH WÄRE.
I. Untersuchung und Rüge
1. Sie haben die Software und deren Dokumentation sofort nach Empfang sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gelten diese als genehmigt. Ihnen stehen damit Rechte wegen solcher Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu. 
Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so haben Sie Canon unverzüglich zu unterrichten. 
2. Bei Erteilung der Mängelrüge haben Sie den behaupteten Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist.
3. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist Canon berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen von Ihnen ersetzt zu verlangen.

II. Sachmängelhaftung
1. Aufgetretene Mängel sind von Ihnen in  nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und unverzüglich nach ihrer Entdeckung Canon schriftlich mitzuteilen. 
2. Unwesentliche Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit gelten nicht als Mangel. 
3. Sollte ein Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gegeben sein, wird Canon innerhalb angemessener Frist kostenlos nacherfüllen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Canon durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung erfolgen. Canon trägt die zum Zweck der Nacherfüllung gemäß dieser Klauseln zur Sachmängelhaftung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.  Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie die Produkte an einen anderen als den Ablieferungsort verbracht haben, tragen Sie selber.
4. Die Mängelbeseitigung kann auch durch schriftliche oder telefonische Handlungsanweisung an Sie über Datenfernübertragung erfolgen. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die Handlungsanweisungen umzusetzen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Als Mängelbeseitigung gilt auch  eine softwaretechnische Umgehung, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 
5. Schlägt der erste Nacherfüllungsversuch fehl, ist Canon zur neuerlichen Nacherfüllung berechtigt. Diese hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. 
6. Schlägt auch diese Nacherfüllung fehl, sind Sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung für die Softwareüberlassung entsprechend zu mindern und im Rahmen der weiter unten in diesem Vertrag beschriebenen Klauseln Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Sie sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist.
7. Im Falle des Rücktritts ist Canon berechtigt, für von Ihnen bis zur Rückgewähr gezogenen Nutzen aus dem Produkt/den Produkten eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.
Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit des Produkts/ der Produkte errechnet, unter Abzug einer angemessenen Minderung entsprechend dem Maß, in dem die Nutzung des Produkts/ der Produkte aufgrund des Mangels eingeschränkt war.
8. Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Software oder  im Falle der gesondert vereinbarten Installation durch Canon, nach Abschluss der Installation. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie gelten statt dessen die gesetzlichen Vorschriften.
9. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn Sie selbst oder durch Dritte die von Canon erbrachten Leistungen/Produkte verändert haben oder die von Canon gelieferten Produkte nicht in der vorgesehenen Umgebung verwendet werden oder sie mit anderen als von Canon gelieferten oder von Canon freigegebenen Produkten eingesetzt werden, es sei denn dass die aufgetretenen Mängel nicht auf diese Tatsachen zurückzuführen sind und auch die Fehleranalyse und Beseitigung durch Canon davon nicht beeinträchtigt wird.
10. Nicht reproduzierbare Softwarefehler gelten nicht als Mängel.
11. Mängelansprüche sind weiterhin ausgeschlossen, soweit die Mängel auf folgenden Ursachen beruhen:
(a) Ihrem Unterlassen eine Fehlerbehebung durchzuführen, zu der Sie verpflichtet sind,
(b) Ihrem Unterlassen laufende Software Upgrades oder neue Releases, die von Canon oder Drittlieferanten zur Verfügung gestellt werden, zu installieren und zu pflegen,
(c) einer Kundenumgebung, die nicht den geltenden Gesetzen, Vorschriften und den maßgeblichen zwingenden Industrienormen entspricht,
(d) einer unangemessenen, nicht ordnungsgemäßen bzw. unvollständigen Erstellung bzw. Pflege der Kundenumgebung durch Sie bzw. eine von Ihnen beauftragte dritte Partei, oder 
(e) Verstöße Ihrerseits oder einer von Ihnen beauftragten dritten Partei gegen Bestimmungen dieses Vertrages, sofern diese für den Mangel kausal sind.
12.  Stellt sich heraus, dass eine von Ihnen gemeldete Störung nicht auf einen Mangel der Software  zurückzuführen ist, ist Canon berechtigt, den entstandenen Aufwand entsprechend ihren gültigen Listenpreisen für Dienstleistungen zu berechnen.
13. Sie sind verantwortlich für von Ihnen verursachte Verzögerungen. Sie haben für alle Kosten, Ausgaben bzw. Verluste jeglicher Art, die Canon aufgrund oder in Verbindung mit derartigen Verzögerungen erleidet, aufzukommen.

III. Rechtsmängel, Schutzrechte Dritter
1.  Ein Rechtsmangel liegt dann vor, wenn die für die vertragsgemäße Nutzung der Produkte erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten, insbesondere dann, wenn durch die vertragsgemäße Nutzung Schutzrechte Dritter verletzt werden.
2.  Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten, die Frist beginnt mit Ablieferung. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie gelten statt dessen die gesetzlichen Vorschriften.
3. Ihnen stehen keine Ansprüche wegen Rechtsmängeln zu, wenn Sie die Produkte verändert haben oder durch Dritte verändern ließen oder die Produkte mit anderen als den freigegebenen Produkten verwendet haben, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Änderung den Rechtsmangel nicht verursacht hat und dass der Rechtsmangel den Produkten bei der Übergabe anhaftete.
4. Aufgetretene Rechtsmängel sind von Ihnen in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Canon schriftlich unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
5. Liegen Rechtsmängel vor, wird Canon Sie von berechtigten Ansprüchen Dritter freistellen und nach seiner Wahl, entweder Ihnen das Recht zur Weiterbenutzung verschaffen oder die Software so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt.
6. Ist dies nicht möglich, ist Canon berechtigt, die Software zurückzunehmen und Ihnen die von Ihnen geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung zurückzuzahlen.
7. Sofern eine von Canon zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt, können Sie Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Insoweit gelten die folgenden Bestimmungen für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche.
8. Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet, insbesondere Canon rechtzeitig und schriftlich über den Anspruch zu informieren, keinen Anspruch von sich aus anzuerkennen und Canon zu ermächtigen, auf eigene Kosten einen Rechtsstreit zu führen und beizulegen, wobei Sie alle notwendige, Ihnen zumutbare Unterstützung gewähren.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2  wird die gesetzliche Haftung von Canon für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wie folgt beschränkt:
(a) Canon haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;
(b) Canon haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
2. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. 
4. Die Parteien vereinbaren, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden gemäß Klausel Ziffer 1 (a) insgesamt das zweifache des Preises den Sie für die Softwarelizenz oder das mit der Softwarelizenz zusammen erworbene Canon-Gerät gezahlt haben, nicht überschreitet.
Vermerk über beschränkte Rechte bei US-Regierungsbehörden:  Die Software und deren Dokumentation unterliegt BESCHRÄNKTEN RECHTEN. Die Benutzung, Duplizierung oder Veröffentlichung durch Behörden der US-Regierung unterliegt Beschränkungen, die in Paragraph (c) (1) (ii) der Rechte in der "Technischen Daten und Computer-Software"-Klausel unter DFARS 252.227.7013 oder Paragraph (c) (1) und (2) für Kommerzielle Computer-Software - Beschränkte Rechte unter 48 CFR 52.227.19 aufgeführt sind.  Hersteller ist Canon Inc./30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku, Tokio 146-8501, Japan.
Allgemeines: Dieser Vertrag beinhaltet die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Canon in Bezug auf die Software und ersetzt alle etwaigen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Vereinbarungen oder übereinstimmende Annahmen in Bezug auf die Software. Keine Partei soll irgendwelche Rechte in Hinblick auf irgendwelche Erklärungen ihr gegenüber haben, auch dann nicht, wenn sie bei dem Abschluss dieses Vertrages darauf vertraut hat (es sei denn, dass eine solche Erklärung vorsätzlich falsch abgegeben wurde) und das einzige Recht einer Partei soll sich aus etwaigem Vertragsbruch in Hinblick auf Bestimmungen dieses Vertrages ergeben.

Sollte zu irgendeiner Zeit irgendein Teil dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht ganz oder teilweise unter irgendwelchen Aspekten eines jeweils anwendbaren Rechtes als ungesetzlich, unwirksam oder unvollstreckbar angesehen werden, soll dies die Gesetzlichkeit, Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit von irgendwelchen anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht beeinträchtigen.

Das Unterlassen oder eine Verzögerung der Ausübung von Rechten oder Ansprüchen von Canon gemäß diesem Vertrag soll unter keinen Umständen als Verzicht auf derartige Rechte oder Ansprüche ausgelegt werden können.

Abänderungen dieses Vertrages sind unwirksam, es sei denn, sie erfolgen in schriftlicher und von einem dazu autorisierten Vertreter von Canon unterzeichneter Form.
Vertrag zu Gunsten Dritter: Die Bestimmungen dieses Vertrages sind, soweit sie auf Canons Drittlieferanten, Canons Niederlassungen, Tochter- und Schwestergesellschaften Bezug nehmen, für Canons Drittlieferanten, Niederlassungen, Tochter- und Schwestergesellschaften direkt anwendbar.  
Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht. Zuständiges Gericht ist das Bezirksgericht Amsterdam. Canon ist berechtigt, diesen Vertrag nach örtlichem Recht und/oder am Gerichtsstand des Endnutzers durchzusetzen. 



EINVERSTÄNDNIS:  MIT VOLLENDUNG DER INSTALLATION DER SOFTWARE WIRD ANGENOMMEN, DASS  SIE DIESEN VERTRAG ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN UND -BESTIMMUNGEN ZUGESTIMMT HABEN.



Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

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