EUR_0407.TXT Driver File Contents (CP510.exe)

SOFTWARE-BENUTZER-LIZENZVERTRAG

BITTE BEACHTEN: BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE. Dieses Dokument beinhaltet eine Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Endnutzer der Software auf der CD-ROM, und CANON EUROPA N.V. mit Sitz in Bovenkerkerweg 59-61, 1185 Amstelveen, Niederlande ("Canon") (und/oder einem Fremd-Zulieferer von Canon), dem Eigentümer der Software. Mit der Installation der Software verpflichten Sie sich, die Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten.

Wählen Sie "JA" am Ende dieser Vereinbarung, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren. Die Software wird anschließend installiert. Falls Sie "NEIN" wählen, wird die Software nicht installiert und Sie sind nicht berechtigt, diese zu nutzen. In diesem Fall können Sie die Software einschließlich der nicht genutzten Hardware in der Originalverpackung gegen Erstattung des vollständigen Kaufpreises dort zurückgeben, wo Sie sie erworben haben.

Nun folgen die Bedingungen der Lizenzvereinbarung zwischen Ihnen und Canon:


DIE FOLGENDEN UNTER A) BESCHRIEBENEN BEDINGUNGEN  SIND GÜLTIG FÜR BENUTZER IN DEUTSCHLAND. BENUTZER IN ÖSTERREICH, DER SCHWEIZ ODER LIECHTENSTEIN IGNORIEREN BITTE DIE BEDINGUNGEN  UNTER A) UND GEHEN SIE ZU DEN BEDINGUNGEN UNTER B).

 
A) Eigentum und Urheberrecht: Diese Software steht im Eigentum von Canon (oder einem Fremd-Zulieferer von Canon). Canon bzw. der Fremd-Zulieferer von Canon verbleibt zu jeder Zeit Berechtigter an der Software und allen etwaigen von ihr gefertigten Kopien, ungeachtet ihrer Form.

Lizenz: Es ist Ihnen gestattet: (1) die Software zu nutzen ("nutzen" bedeutet das dauerhafte oder vorübergehende Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Aufrufen der gesamten Software oder Teilen davon) zum eigenen Gebrauch in Verbindung mit Canon's digitaler Kamera; (2) eine angemessene Anzahl von Sicherheitskopien der Software einschließlich des Canon-Urheberrechtsvermerks zur Sicherung der künftigen Benutzung anzufertigen; (3) die Software an einen Dritten zu übertragen, sofern dieser den Bestimmungen dieses Vertrages zugestimmt hat und sämtliche Vervielfältigungen, die Sie von der Software hergestellt haben, an diesen Dritten übergeben werden bzw., sämtliche nicht übergebenen Vervielfältigungen zerstört werden.

Ihnen ist es nicht gestattet: (1) die Software insgesamt oder in Teilen oder die darauf bezogene Dokumentation zu vermieten, verleasen, unterzulizensieren, zu kopieren, zu modifizieren, zu adaptieren, mit anderen Programmen zu verbinden, zu übersetzen, Rückerschließungen der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) vorzunehmen, zu dekompilieren, eine Umwandlung des Maschinencodes in einen Assemblercode (Disassembling) vorzunehmen oder abgeleitete Werke zu kreieren oder die Software zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder gesetzlich gestattet ist; (2) die Software ganz oder teilweise, gleich welcher Art, zu vervielfältigen oder mit ihr zu handeln, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder gesetzlich gestattet ist.

Laufzeit: Dieser Vertrag bleibt in Kraft bis Sie die Software und ihre Dokumentation sowie sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Vervielfältigungen zerstören. Dieser Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass Sie nicht in schwerwiegender Weise gegen seine Bestimmungen verstoßen. Sie verpflichten sich, sämtliche Kopien der Software, ihrer Dokumentation sowie die auf Festplatte eines unter Ihrer Kontrolle befindlichen Computers gespeicherte Software im Falle der Beendigung dieses Vertrages zu zerstören.

Garantie: Canon garantiert für eine Dauer von dreißig (30) Tagen, gerechnet vom Tage Ihres Kaufes der Software, der durch Vorlage der Quittung oder auf andere Weise bewiesen werden kann, dass das Medium, auf dem die Software gespeichert ist, bei normalem Gebrauch frei von Materialfehlern oder Herstellungsfehlern ist. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, falls ein Fehler des Mediums durch unsachgemäße Behandlung, Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung der Software verursacht wird. Diese beschränkte Garantie wird ausschließlich  dem Original-Nutzer der Software gewährt. Sie sind verantwortlich für die Auswahl und die Pflege der Hardware und Software sowie dafür, dass Hardware- und Software-Komponenten des jeweiligen Computersystems zusammenpassen.

Von der vorstehenden beschränkten Garantie bleiben Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer dieser Software unberührt. Sie können sich also innerhalb der vom Verkäufer eingeräumten Gewährleistungsfrist wegen Mängeln der Software ungeachtet der vorstehenden beschränkten Garantie an den Verkäufer der Software wenden.

Gewährleistung: Sollte der Kaufvertrag über diese Software zwischen Ihnen und Canon abgeschlossen sein, findet für die Gewährleistung von Canon kaufvertragliches Gewährleistungsrecht Anwendung, jedoch mit folgenden Maßgaben:

Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Canon aus Kaufvertragsrecht unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. Sind Sie ein Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, oder sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit überdies auf den von Ihnen an Canon gezahlten Kaufpreis für das Gerät beschränkt, mit dem Sie diese Software erworben haben.

Im übrigen haftet Canon aus Kaufvertrag unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Canon nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Absatz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Canon nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Sind Sie ein Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, oder sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung von Canon bei Verletzung einer Kardinalpflicht überdies auf den von Ihnen an Canon gezahlten Kaufpreis für das Gerät, mit dem Sie diese Software erworben haben, beschränkt.

In vorstehendem Rahmen laden und benutzen Sie diese Software auf eigenes Risiko. Der vorstehende rechtliche Rahmen gilt für jede Art von Schäden oder Verlusten, insbesondere unmittelbaren und mittelbaren Schäden, insbesondere Vermögensfolgeschäden.

Die hierin niedergelegte kaufvertragsrechtliche Gewährleistungspflicht von Canon betrifft nicht etwaige Ansprüche aus Produkthaftung oder unerlaubter Handlung.

Vertrag zugunsten eines Fremd-Zulieferers von Canon: Die Bestimmungen dieses Vertrages sind, soweit der Vertrag zugunsten eines Fremd-Zulieferers von Canon abgeschlossen wird, im Verhältnis zwischen diesem und Ihnen unmittelbar anwendbar.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Sind Sie ein Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, oder sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, unterliegt dieser Vertrag holländischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird in diesem Falle für alle aus diesem Vertrag resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten das Landgericht Amsterdam/Holland vereinbart. Canon hat jedoch das einseitige Recht, gegen Sie Klage auch an jedem nach dem an Ihrem Sitz geltenden Recht begründeten Gerichtsstand zu erheben und/oder durch einseitige Erklärung gegenüber dem Gericht die Anwendbarkeit des dort geltenden Rechtes auf diesen Vertrag zu ermöglichen.

Handelt es sich bei Ihnen nicht um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder handelt es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, wird ein Gerichtsstand nicht vereinbart. Aber auch in diesem Fall unterliegt dieser Vertrag holländischem Recht. Canon steht für den Fall der Notwendigkeit einer Klage gegen Sie im Land Ihres Wohnsitzes jedoch das Recht zu, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Gericht die Anwendbarkeit des dort geltenden Rechtes auf diesen Vertrag zu ermöglichen.


DIE UNTER B) FOLGENDEN BEDINGUNGEN  SIND GÜLTIG FÜR BENUTZER IN ÖSTERREICH, DER SCHWEIZ ODER LIECHTENSTEIN.


B) Eigentum und Urheberrecht: Diese Software ist im alleinigen Eigentum von Canon (oder einem Drittzulieferer von Canon). Canon bzw. der Drittzulieferer von Canon verbleiben Eigentümer der Software und aller etwaigen angefertigten Kopien derselben, ungeachtet allfälliger Änderungen der Software oder ihrer Präsentation. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge zum Urheberrecht sowie andere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

Lizenz: Es ist Ihnen gestattet, (1) eine Kopie der Software zu benutzen ("benutzen" bedeutet das dauernde oder zeitweise Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Aufrufen der gesamten Software oder von Teilen davon) zum eigenen Gebrauch in Verbindung mit Canon's digitaler Kamera, (2) die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderliche Anzahl von Sicherheitskopien der Software, die jedoch immer mit Canons Urheberrechtsvermerk zu versehen sind, zum Zwecke von "Back-Up"- Kopien anzufertigen, (3) die Software zusammen mit dieser Vereinbarung an einen Dritten zu übertragen, sofern dieser Dritte die Bestimmungen dieser Vereinbarung akzeptiert und Sie alle Kopien, die Sie von der Software hergestellt haben, an diesen Dritten übergeben bzw. Sie sämtliche nicht übergebenen Kopien unbrauchbar machen. Sollte ein Drittbenutzer dieser Software den vorliegenden Vertrag nicht zustimmen, gilt dieser Lizenzvertrag für diesen Drittbenutzer mit sofortiger Wirkung als beendigt.

Es ist Ihnen nicht gestattet, (1) die Software und die diesbezügliche Dokumentation vollständig oder teilweise zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren, zu verleihen, zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, mit anderen Programmen zu verbinden, zu übersetzen, Rückerschliessungen der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse Engineering) vorzunehmen, zu dekompilieren, eine Umwandlung des Maschinencodes in einen Assemblercode (Disassembling) vorzunehmen oder abgeleitete Werke herzustellen oder die Software auf irgendwelche andere Art und Weise zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen oder gesetzlich gestattet ist, (2) die Software vollständig oder teilweise auf irgendwelche Art und Weise zu vervielfältigen oder sonstwie zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder aufgrund zwingendem Recht oder, im Falle der Anwendung von holländischem Recht aufgrund Ordre Public gestattet ist.

Laufzeit: Dieser Vertrag tritt in Kraft, indem Sie "JA" am Ende dieses Vertrags wählen, und bleibt bis zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem Sie ihn durch vollständige Vernichtung bzw. Löschung der Software und der dazugehörigen Dokumentation sowie sämtlicher sich in Ihrem Besitz befindlichen Vervielfältigungen beendigen. Dieser Vertrag wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung beendigt, wenn Sie oder ein Drittbenutzer diesen Vertrag verletzen. Bei Beendigung des Vertrags verpflichten Sie bzw. jeder Drittbenutzer sich, sämtliche Kopien der Software, der dazugehörigen Dokumentation sowie die Software, die sich auf den Festplatten von Computern unter Ihrer Kontrolle bzw. unter der Kontrolle des jeweiligen Drittbenutzers befinden, vollständig zu löschen bzw. unbrauchbar zu machen.

Garantie: Canon garantiert für eine Dauer von dreißig (30) Tagen seit dem Kaufdatum der Software, das durch Vorlage der Quittung oder auf andere rechtsgenügende Weise zu beweisen ist, dass das Medium, auf welchem die Software gespeichert ist, bei normalem Gebrauch frei von Material- oder Herstellungsmängel ist. Diese beschränkte Garantie ist nicht gültig, falls das Versagen des Mediums durch unsachgemäße Behandlung oder missbräuchliche Verwendung der Software verursacht wurde. Diese beschränkte Garantie wird nur dem ursprünglichen Endnutzer der Software gewährt. Sie bzw. jeder Drittbenutzer sind sowohl für die Auswahl und die Pflege der Hard- und Software verantwortlich als auch dafür, dass die Hard- und Software-Komponenten des jeweiligen Computersystems zusammenpassen. 

Sie laden und nutzen die Software auf eigenes Risiko. Canon (oder seine Drittzulieferer) sind in keinem Fall für irgendwelchen mittelbaren oder unmittelbaren Verlust oder Schaden, der durch irgendwelchen Gebrauch oder Nichtgebrauch der Software bzw. Fehler oder Mängel verantwortlich, wobei die in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehene Haftung vorbehalten bleibt. In keinem Fall soll Canon oder Canons Tochtergesellschaften und Niederlassungen oder deren Distributoren und Händler für durch die Software verursachten Schaden haftbar sein.

Die in diesem Vertrag festgelegte Gewährleistung ersetzt die entsprechende gesetzliche Regelung, soweit dies nicht gegen zwingendes Recht oder, im Falle der Anwendung von holländischen Recht, gegen Ordre Public verstößt, und schließt weitere Rechtsbehelfe aus.

Weitere Begünstigte: Die Bestimmungen dieses Vertrages sind, soweit sie sich auf Canons Drittzulieferer bezieht, unmittelbar durch letztere durchsetzbar.

Anwendbares Recht und Gerichtstand: Dieser Vertrag unterliegt, unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes, holländischem Recht. Die Gerichte des Bezirks von Amsterdam sind ausschließlich für sämtliche allfällige Streitigkeiten unter diesem Vertrag zuständig. Canon ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche unter Anwendung des lokalen Rechts und unter Beanspruchung des Gerichtstandes am Ort des Wohnsitzes bzw. Sitzes des Verwenders durchzusetzen. 
Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

server: ftp, load: 2.59