eula.txt Driver File Contents (comftelset.exe)

Auerswald GmbH & CO.,KG
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG AUERSWALD Software
BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE AUERSWALD-SOFTWARE ("SOFTWARE") IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: VERWENDUNG GEMÄSS ZIFFER 2; ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄSS ZIFFER 4; GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 6, UND HAFTUNG GEMÄSS ZIFFER 7. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESER VERTRAG IST IHNEN GEGENÜBER UND JEDER JURISTISCHEN PERSON GEGENÜBER, DIE DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND IN DEREN NAMEN SIE GENUTZT WIRD, EINKLAGBAR. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT. WENN SIE DIE SOFTWARE AUF EINEM DATENTRÄGER (Z.B. CD) ERWORBEN HABEN, OHNE DIE MÖGLICHKEIT DER ÜBERPRÜFUNG DIESES LIZENZVERTRAGES, UND SIE DIESEM VERTRAG NUN NICHT ZUSTIMMEN, ERHALTEN SIE IHREN KAUFPREIS IN VOLLER HÖHE ZURÜCKERSTATTET, WENN SIE (A) DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN UND (B) DIE NICHT VERWENDETE SOFTWARE BINNEN DREISSIG (30) TAGEN AB KAUFDATUM UNTER VORLAGE IHRES KAUFBELEGS BEI IHREM HÄNDLER ZURÜCKGEBEN.
Die Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen Auerswald und ihren Lieferanten zu. Die Verwendung der Software ist nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen erlaubt. Produkte von Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen. Informationen hierzu finden Sie typischerweise in Form eines separaten Lizenzvertrags oder in der "Read-Me"-Datei des entsprechenden Produktes.
1. Definitionen.
"Software" umfasst (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Diskette(n), der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem (i) Computerinformationen und Software von Auerswald oder Dritten; (ii) dazugehörige Begleitmaterialien oder -Dateien in schriftlicher Form ("Dokumentation"); sowie (iii) Schrifttypen und (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen von Auerswald lizenzierten Software (im Weiteren als "Updates" bezeichnet). Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Auerswald gewährten Lizenzvertrag festgelegt ist. Der Begriff "Computer" steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. "Auerswald" steht für Auerswald GmbH & Co.,KG.
2. Softwarelizenz. 
Solange Sie den Bedingungen dieses Software-Lizenzvertrages (dieser "Vertrag") zustimmen, gewährt Ihnen Auerswald eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software zu den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken.
2.1. Allgemeine Verwendung
Sie dürfen Kopien der Software bis zur zulässigen Anzahl an Computern auf Ihrem Computer installieren und verwenden.
2.2. Sicherungskopie.
Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Ziffer 4 übertragen.
3. Geistiges Eigentum, Urheberschutz
Die Software und sämtliche autorisierten Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören Auerswald GmbH & Co.,KG und ihren Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Auerswald GmbH & Co.,KG und ihren Lieferanten dar. Die Software ist gesetzlich geschützt. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden Ihnen keine geistige Eigentumsrechte an der Software gewährt und sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gewährt werden, sind Auerswald und ihren Lieferanten vorbehalten.
4. Einschränkungen.
4.1. Hinweise. 
Das Kopieren der Software, außer in den in Ziffer 2 aufgeführten Fällen, ist nicht gestattet. Jede von Ihnen erstellte Kopie der Software muss die gleichen urheber- und anderen schutzrechtlichen Hinweise aufweisen, die in oder auf der Software erscheinen.
4.2. Keine Änderungen. 
Das Ändern, Anpassen oder Übersetzen der Software ist Ihnen nicht gestattet. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, Reverse Engineering vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen dürfen, weil Sie die Software dekompilieren müssen, um ihre volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erreichen, und Sie zuerst bei Auerswald die dazu notwendigen Informationen angefordert haben, und Auerswald Ihnen solche Informationen nicht bereitgestellt hat. Auerswald behält sich das Recht vor, für die Bereitstellung dieser Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen. Die von Auerswald bereitgestellten Informationen und alle anderen Informationen, die Sie im Rahmen der zulässigen Dekompilierung erhalten, dürfen nur zu den hierin aufgeführten Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden, bzw. dazu genutzt werden, eine Software zu entwickeln, die dieser Software im Wesentlichen ähnlich ist. Anfragen zum Erhalt dieser Informationen sollten an den Auerswald-Kundendienst gerichtet werden.
4.3. Übertragung. 
Sie dürfen die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, daß (a) Sie den (i) vorliegenden Vertrag und die (ii) Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen, dürfen Sie keine Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software übertragen.
5. Updates.
Wenn die Software ein Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Update gemäß der Definition in Ziffer 1 dieses Vertrages verwenden zu dürfen. Alle Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, daß Sie durch die Verwendung des Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version verzichten. In Ausnahmefällen dürfen Sie eine vorherige Version der Software nach Erhalt des Updates auf Ihrem Computer weiterverwenden, jedoch nur um Ihnen die Umstellung auf die neue Version zu erleichtern. Dieses Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, daß (a) das Update und die vorherige Version auf demselben Computer installiert sind, (b) die vorherigen Versionen oder Kopien davon nicht an einen Dritten bzw. auf einen anderen Computer übertragen werden, außer es werden alle Kopien des Updates ebenfalls an einen Dritten bzw. auf einen anderen Computer übertragen, und (c) Sie bestätigen, daß sämtliche Verpflichtungen von Auerswald zur Unterstützung der vorherigen Versionen der Software nach der Verfügbarkeit des Updates beendet sind.
6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. 
Die Software wird Ihnen "WIE BESEHEN" zur Verfügung gestellt, Auerswald schließt jegliche Gewährleistung bezüglich ihrer Verwendung und Leistungsfähigkeit aus. AUERSWALD UND IHRE LIEFERANTEN KÖNNEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DIE ERZIELTEN ARBEITSERGEBNISSE BEI VERWENDUNG DER SOFTWARE ÜBERNEHMEN. AUERSWALD UND IHRE LIEFERANTEN GEWÄHREN KEINE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN (AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN) HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE, ES SEI DENN, DERARTIGE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN SIND GEMÄSS GELTENDEM RECHT DER JEWEILIGEN RECHTSORNDUNG VORGESCHRIEBEN UND KÖNNEN NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN. Die Bestimmungen in Ziffer 6 und 7 gelten über die Beendigung dieses Vertrags hinaus fort, ungeachtet der Gründe für die Beendigung. Daraus folgt jedoch weder stillschweigend noch ausdrücklich die Gewährung eines Nutzungsrechts an der Software für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrags.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
AUERSWALD UND IHRE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FÜR FOLGESCHÄDEN, MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE ODER SONSTIGE SCHÄDEN SOWIE FÜR FORDERUNGEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS ENTGANGENEM GEWINN BZW. VERLUSTEN, AUCH WENN EIN VERTRETER VON AUERSWALD ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN BZW. ÜBER FORDERUNGEN DRITTER UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON AUERSWALD UND IHRER LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES, OB VERTRAGLICH ODER IN UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) BEGRÜNDET, IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder Betrug seitens Auerswald zurückzuführen ist. Auerswald handelt im Namen ihrer Lieferanten ausschließlich zum Zweck der Ablehnung, des Ausschlusses und/oder der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen oder Haftung gemäß dieses Vertrags, ansonsten aber handelt Auerswald nicht im Auftrag ihrer Lieferanten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, sofern vorhanden, oder setzen Sie sich mit dem Auerswald-Kundendienst in Verbindung.
8. Geltendes Recht.
Dieser Vertrag unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Braunschweig.
9. Allgemeine Bestimmungen.
Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte keiner Partei beeinträchtigen, die als Verbraucher handelt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Auerswald unterzeichnet werden muss. Von Auerswald gewährte Lizenzen von Updates können zusätzliche bzw. andere Bestimmungen enthalten. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Auerswald bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.
10. 13. Besondere Ausnahmen
10.1. Beschränkte Gewährleistung für Benutzer in Deutschland und Österreich. 
Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, trifft Ziffer 6 nicht zu. Auerswald gewährleistet stattdessen für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist nach Erhalt der Software, daß die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen ("die vereinbarten Funktionen") bereitstellt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Die in dieser Ziffer erwähnte "Gewährleistungsfrist" beträgt ein (1) Jahr für Geschäftskunden und zwei (2) Jahre für Privatkunden. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE IHNEN KOSTENLOS ZUR VERFÜFUNG GESTELLT WURDE, BEISPIELSWEISE UPDATES, VORAB- ODER TESTVERSIONEN, PRODUKT-SAMPLER ODER UNVERKÄUFLICHE MUSTERKOPIEN DER SOFTWARE ODER FÜR SOFTWARE, DIE VON IHNEN AUF EINE WEISE GEÄNDERT WURDE, DASS DEFEKTE VERURSACHT WURDEN. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software auf unsere Kosten während des beschränkten Garantiezeitraums unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, bei dem Sie die Software erworben haben, zurückgeben. Wenn die Funktionen der Software wesentlich von den in der Dokumentation aufgeführten Funktionen abweichen, ist Auerswald dazu berechtigt, die Software - im Wege der Nacherfüllung und nach eigenem Ermessen - zu reparieren oder auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zu einer Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt von dem Kaufvertrag (Rücktritt) berechtigt. Für weitere Informationen zur Gewährleistung setzen Sie sich bitte mit dem Auerswald-Kundendienst in Verbindung.
10.2. Haftungsbeschränkung für Benutzer in Deutschland und Österreich.
10.2.1. 
Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, gilt Ziffer 7 nicht. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 10.2.2 ist die gesetzliche Haftung von Auerswald stattdessen auf folgende Punkte beschränkt: (i) Auerswald übernimmt die Haftung nur in Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags typischerweise vorhersehbaren Schadens hinsichtlich derjenigen Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren; und (ii) Auerswald haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung unerheblicher Vertragspflichten beruhen.
10.2.2. 
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für die unabdingbare gesetzliche Haftung, insbesondere die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund einer ausdrücklichen Garantie oder die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden.
10.2.3. 
Sie sind vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Verminderung von Schäden notwendigen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere zur Erstellung von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten.
11. Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion.
Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt ("Vorabversionssoftware"), gelten die Bedingungen der folgenden Ziffer. Wenn die in diesem Ziffer aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen stehen, gehen die Bedingungen dieser Ziffer hinsichtlich der Vorabversionssoftware allen anderen Bedingungen vor, jedoch nur, soweit dies für die Auflösung des betreffenden Widerspruchs notwendig ist. Sie erkennen an, daß es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt von Auerswald darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz- oder fehler bzw. zu Datenverlust führen können. Die Vorabversionssoftware wird Ihnen daher "WIE BESEHEN" zur Verfügung gestellt, und Auerswald schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen Ihnen gegenüber aus. IN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN FÜR VORABVERSIONSSOFTWARE KEIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS SONDERN NUR EINE EINSCHRÄNKUNG DESSEN ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON AUERSWALD UND IHREN ZULIEFEREN AUF INSGESAMT FÜNFZIG EURO (50 EURO). Sie bestätigen, daß Auerswald Ihnen weder versprochen noch garantiert hat, die Vorabversionssoftware zu einem zukünftigen Zeitpunkt anderen Personen anzukündigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Sie bestätigen ferner, daß Auerswald weder ausdrücklich noch stillschweigend Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Vorabversionssoftware öffentlich anzukündigen oder anzubieten, und daß Auerswald kein Produkt zur Verfügung stellen muß, daß der Vorabversionssoftware ähnlich oder mit ihr kompatibel ist. Sie bestätigen damit entsprechend, daß jegliche Forschungs- oder Entwicklungsarbeit, die Sie in Bezug auf die Vorabversionssoftware bzw. zugehörige Produkte ausführen, in Ihr alleiniges Risiko fällt. Wenn Sie von Auerswald während der Laufzeit dieses Vertrags dazu aufgefordert werden, werden Sie Auerswald Rückmeldung bezüglich Ihrer Tests und der Verwendung der Vorabversionssoftware geben, einschließlich entsprechender Berichte über Fehler und Funktionsstörungen. Sie verpflichten sich, die Vorabversionssoftware nicht zu unterlizenzieren, leasen, vermieten, verleihen oder übertragen, und Sie sichern zu, daß Sie solche Vorgehensweisen unterlassen werden. Sie garantieren, daß Sie bei Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorabversionssoftware bzw. bei Erhalt einer kommerziellen Vollversion von Auerswald, sei es als Einzelprodukt oder als Teil eines Gesamtproduktes, die zuvor von Auerswald erhaltene Vorabversionssoftware vernichten oder zurückgeben, und daß Sie sich den Bedingungen des Software-Lizenzvertrags einer solchen späteren Version der Vorabversionssoftwareunterwerfen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Auerswald wünschen, wenden Sie sich bitte an die Auerswald-Niederlassung Ihres Zuständigkeitsbereiches. Anschriften und Kontaktinformationen liegen dem Produkt bei.


------------------------------------------------------------


Sun Microsystems, Inc.
Binärcode-Lizenzvertrag

für die

JAVA(tm) 2 RUNTIME ENVIRONMENT (J2RE), STANDARD EDITION, VERSION 1.4.2_X

SUN MICROSYSTEMS, INC. ("SUN") IST NUR UNTER DER BEDINGUNG BEREIT, IHNEN EINE LIZENZ FÜR DIE UNTEN BEZEICHNETE SOFTWARE ZU GEWÄHREN, DASS SIE ALLE IN DIESEM BINÄRCODE-LIZENZVERTRAG SOWIE DEN ZUSÄTZLICHEN LIZENZBEDINGUNGEN (ZUSAMMEN DER "VERTRAG") AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN ANNEHMEN. BITTE LESEN SIE DEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. DURCH HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN ANNEHMEN, KLICKEN SIE AUF DIE AM ENDE DES VERTRAGS ABGEBILDETE SCHALTFLÄCHE "ANNEHMEN". SOLLTEN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SEIN, WÄHLEN SIE DIE AM ENDE DES VERTRAGS ABGEBILDETE SCHALTFLÄCHE "ABLEHNEN"; DADURCH WIRD DER HERUNTERLADE- BZW. INSTALLATIONSVORGANG ABGEBROCHEN.

1. DEFINITIONEN. Der Begriff "Software" bezieht sich auf das oben bezeichnete Computerprogramm in binärer Form, alle sonstigen maschinenlesbaren Materialien, (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Bibliotheken, Quelldateien, Headerdateien und andere Datendateien), alle etwaig von Sun zur Verfügung gestellten Aktualisierungen oder Fehlerbehebungen sowie sämtliche Benutzerhandbücher, Programmieranleitungen und sonstige Dokumentationen, die Ihnen von Sun gemäß dieses Vertrags bereitgestellt werden. Der Begriff "Programme" bezieht sich auf Java-Applets und -Anwendungen, die auf der Java 2 Platform, Standard Edition (J2SETM Platform)-Plattform auf Java-fähigen Allzweck-Desktop-Computern und -Servern laufen sollen.

2. BENUTZERLIZENZ. Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Java-Technologiebeschränkungen der Zusätzlichen Lizenzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur internen Reproduktion und Verwendung der vollständigen und nicht modifizierten Software zum alleinigen Zweck, Programme laufen zu lassen. Zusatzlizenzen für Entwickler und/oder Verlage werden in den Zusätzlichen Lizenzbedingungen gewährt.

3. BESCHRÄNKUNGEN. Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschütztes Material. Das Eigentumsrecht an der Software und alle dazugehörigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben bei Sun und/oder seinen Lizenzgebern. Ihnen ist nicht gestattet, die Software zu modifizieren, dekompilieren oder durch Reverse-Engineering zu rekonstruieren, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschränkungen ist rechtlich unzulässig. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die lizenzierte Software nicht zur Verwendung beim Design, bei der Konstruktion, dem Betrieb bzw. der Wartung einer Kernkraftanlage entwickelt wurde oder bestimmt ist. Sun Microsystems, Inc. lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für eine solche Nutzung ab. Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder geschäftliche Bezeichnungen von Sun oder seinen Lizenzgebern gewährt. Zusätzliche Beschränkungen für Entwickler und/oder Verlage sind in den Zusätzlichen Lizenzbedingungen dargelegt.

4. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sun gewährleistet, dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, das durch eine Kopie der Quittung nachzuweisen ist, bei normalem Gebrauch keine Materialfehler und Herstellungsmängel aufweist. Mit Ausnahme des Vorangegangenen wird die Software "WIE BESEHEN ohne Gewährleistung" zur Verfügung gestellt. Ihr ausschließliches Rechtsmittel und die einzige Verpflichtung von Sun im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung besteht darin, dass Sun nach eigenem Ermessen die Software-Datenträger ersetzen oder die für die Software bezahlte Gebühr zurückerstatten wird. Jegliche stillschweigenden Gewährleistungen bezüglich der Software sind auf 90 Tage beschränkt. Einige Staaten gestatten in Bezug auf die Dauer von stillschweigenden Gewährleistungen keine Beschränkungen; aus diesem Grund treffen die oben dargelegten Bestimmungen u.U. auf Sie nicht zu. Diese beschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Darüber hinaus stehen Ihnen möglicherweise andere Rechte zu, welche je nach Staat unterschiedlich sein können.

5. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. WENN NICHT ANDERS IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN, WERDEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR RECHTSMÄNGEL AUSGESCHLOSSEN, AUSSER WENN EIN DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS RECHTLICH ALS UNGÜLTIG ANGESEHEN WIRD.

6. HAFTUNGSBEGRENZUNG. SOWEIT RECHTLICH NICHT UNZULÄSSIG, SCHLIESSEN SUN BZW. SEINE LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE VÖLLIG AUS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SUN VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. In keinem Fall überschreitet die Haftung von Sun Ihnen gegenüber, ob durch Vertrag oder eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf sonstige Weise, den Betrag, den Sie im Rahmen dieses Vertrags für die Software bezahlt haben. Die vorangegangenen Beschränkungen gelten auch, wenn die oben genannte Gewährleistungsregelung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. In einigen Staaten ist der Ausschluss von Neben- oder Folgeschäden nicht gestattet. Aus diesem Grund treffen einige der oben dargelegten Bestimmungen auf Sie u.U. nicht zu.

7. SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN VON SUN. Sie bestätigen, dass auf Ihr Ersuchen oder Ihre Einwilligung optionale Features der Software u.U. Applets, Anwendungen, Softwareerweiterungen und aktualisierte Versionen der Software von Sun ("Software-Aktualisierungen") herunterladen, installieren und ausführen werden, in welchem Fall Sie etwaige aktualisierte Bestimmungen und Bedingungen zur Installation akzeptieren müssen. Sollten bei der Installation keine zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen mitgeliefert werden, gelten die Software-Aktualisierungen als Bestandteil der Software und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.

8. SOFTWARE AUS ANDEREN QUELLEN ALS SUN. Sie stimmen zu, dass die Software auf Grund Ihrer Verwendung der optionalen Features der Software und/oder durch Anfordern von Diensten, für die die optionalen Features der Software verwendet werden müssen, die Software u.U. automatisch Software-Anwendungen aus anderen Quellen als Sun ("Software anderer") herunterladen, installieren und ausführen wird. Sun macht keinerlei Zusicherungen darüber, dass zu Lizenzgebern der Software anderer irgendwelche Beziehungen bestehen. SOWEIT NICHT RECHTLICH UNZULÄSSIG, SCHLIESSEN SUN ODER DEREN LIZENZGEBER, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, JEGLICHE HAFTUNG FÜR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER DEM UNVERMÖGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, VÖLLIG AUS, SELBST WENN SUN VON EINER MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDE. In einigen Staaten ist der Ausschluss von Neben- oder Folgeschäden nicht gestattet. Aus diesem Grund treffen einige der oben dargelegten Bestimmungen und Bedingungen auf Sie u.U. nicht zu.

9. KÜNDIGUNG. Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kündigung gültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Dieser Vertrag wird sofort und ohne Benachrichtigung seitens Sun gekündigt, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. Dieser Vertrag kann von allen Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistigen Eigentums wird oder wenn nach Ansicht einer der Vertragsparteien die Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu erwarten steht. Nach Kündigung sind alle Kopien der Software von Ihnen zu vernichten.

10. AUSFUHRBESTIMMUNGEN. Die gesamte Software und alle technischen Daten, die im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den US-Ausfuhrkontrollgesetzen und können darüber hinaus Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen in anderen Ländern unterliegen. Sie erklären sich bereit, alle solchen Gesetze und Vorschriften genauestens zu befolgen, und erkennen an, dass Sie dafür verantwortlich sind, Lizenzen zur Ausfuhr, Neuausfuhr oder Einfuhr einzuholen, wenn dies nach der Zurverfügungstellung an Sie erforderlich ist.

11. MARKEN UND LOGOS. Sie erkennen gegenüber Sun an und vereinbaren mit Sun, dass die Marken SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE und iPLANET sowie alle auf SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE und iPLANET bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und sonstigen Markenbezeichnungen ("Marken von Sun") das Eigentum von Sun sind, und Sie verpflichten sich, die sich zurzeit unter http://www.sun.com/policies/trademarks einsehbaren Marken- und Logo-Verwendungsbedingungen von Sun einzuhalten. Jegliche Verwendung der Marken von Sun erfolgt zum Vorteil und im Interesse von Sun.

12. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Wenn die Software durch oder im Namen der US-Regierung oder durch einen Haupt- oder Unterlieferanten der US-Regierung (gleich auf welcher Ebene) erworben wird, stehen der Regierung nur die Rechte an der Software und der begleitenden Dokumentation zu, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, d.h. gemäß 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (bei einem Erwerb durch das DOD [US-Verteidigungsministerium]) und gemäß 48 CFR 2.101 und 12.212 (bei einem Erwerb durch andere Behörden).

13. GELTENDES RECHT. Alle Klagen in Bezug auf diesen Vertrag unterliegen kalifornischem Recht und dem maßgeblichen US-Bundesrecht. Es gelten keine Rechtswahlregeln irgendeiner Rechtsordnung.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchsetzbar sein, bleibt dieser Vertrag unter Ausschluss der nicht durchsetzbaren Bestimmung in Kraft, es sei denn, dieser Ausschluss würde den vereinbarten Willen der Parteien vereiteln, in welchem Fall dieser Vertrag als sofort beendet gilt.

15. INTEGRATION. Dieser Vertrag stellt in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Sun dar. Er hebt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschläge, Zusicherungen und Gewährleistungen auf und ist bei widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen in Preisangaben, Bestellungen, Bestätigungen oder sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand während des Vertragszeitraums ausschlaggebend. Eine Änderung dieses Vertrags ist nicht bindend, es sein denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem Beauftragten beider Parteien unterzeichnet.


ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN

Diese Zusätzlichen Lizenzbedingungen ergänzen bzw. modifizieren die Bedingungen des Binärcode-Lizenzvertrags. Begriffe, die in diesen Zusatzbedingungen nicht definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie im Binärcode-Lizenzvertrag. Diese Zusatzbedingungen ersetzen alle unvereinbaren oder widersprüchlichen Bedingungen des Binärcode-Lizenzvertrags oder der Lizenzen, die in der Software enthalten sind.

A. Lizenzgewährung zur internen Nutzung und Entwicklung der Software. Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Java-Technologiebeschränkungen dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur internen Reproduktion und internen Verwendung der Software in ihrer vollständigen und unmodifizierten Form, und zwar lediglich zur Konstruktion, Entwicklung und zum Testen Ihrer Programme.

B. Lizenz für den Vertrieb der Software. Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Java-Technologiebeschränkungen dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software, vorausgesetzt, (i) Sie vertreiben die Software in ihrer vollständigen und unmodifizierten Form (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt), und zwar nur gebündelt als Teil und zum alleinigen Zweck der Ausführung Ihrer Programme, (ii) die Programme erweitern die Software um eine wesentliche und hauptsächliche Funktionalität, (iii) Sie vertreiben keine zusätzliche Software, die irgendwelche Komponente(n) der Software ersetzen soll (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt), (iv) Sie entfernen oder ändern keine in der Software enthaltenen Schutzrechts- oder eigentumsrechtlichen Hinweise, (v) Sie vertreiben die Software nur vorbehaltlich eines Lizenzvertrags, der die Interessen von Sun in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags schützt und (vi) Sie verpflichten sich, Sun und seine Lizenzgeber in Bezug auf Schadensersatz, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichssummen und/oder Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltshonorare) zu verteidigen und freizustellen, die sich in Verbindung mit etwaigen Forderungen, Rechtsstreitigkeiten oder Klagen Dritter auf Grund der Verwendung oder des Vertriebs jeglicher oder aller Programme und/oder Software ergeben bzw. daraus erfolgen.

C. Lizenz für den Vertrieb von wiederveräußerbaren Produkten. Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf Java-Technologiebeschränkungen dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte und gebührenfreie Lizenz zur Reproduktion und zum Vertrieb solcher Dateien, die in der "README"-Datei der Software speziell als wiederveräußerbar gekennzeichnet sind ("wiederveräußerbare Produkte"), vorausgesetzt (i) Sie vertreiben die wiederveräußerbaren Produkte in ihrer vollständigen und unmodifizierten Form (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt) und nur gebündelt als Teil der Programme, (ii) Sie vertreiben keine zusätzliche Software, die irgendwelche Komponente(n) der wiederveräußerbaren Produkte ersetzen soll (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt), (iii) Sie entfernen oder ändern keine in oder auf den wiederveräußerbaren Produkten enthaltenen Schutzrechts- oder eigentumsrechtlichen Hinweise, (iv) Sie vertreiben die wiederveräußerbaren Produkte nur vorbehaltlich eines Lizenzvertrags, der die Interessen von Sun in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags schützt, (v) Sie verpflichten sich, Sun und seine Lizenzgeber in Bezug auf Schadensersatz, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichssummen und/oder Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltshonorare) zu verteidigen und freizustellen, die sich in Verbindung mit etwaigen Forderungen, Rechtsstreitigkeiten oder Klagen Dritter auf Grund der Verwendung oder des Vertriebs der Programme und/oder der Software ergeben bzw. daraus erfolgen.

D. Java-Technologiebeschränkungen. Ihnen ist nicht gestattet, die Java Platform Interface ("JPI", die als Klasse innerhalb des "java"-Pakets oder irgendwelcher Unterpakete des "java"-Pakets identifiziert ist) durch die Erstellung zusätzlicher Klassen innerhalb der JPI zu modifizieren oder auf sonstige Weise bei den Klassen in der JPI eine Hinzufügung oder Modifikation vorzunehmen. Wenn Sie eine zusätzliche Klasse und dazugehörige API(s) erstellen, die (i) über die Funktionalität der Java-Plattform hinausgehen und (ii) zum Zwecke der Entwicklung zusätzlicher Software, die solche zusätzlichen APIs aufruft, Software-Entwicklern Dritter bereitgestellt werden, müssen Sie umgehend eine genaue Spezifikation für eine solche API zur kostenlosen Verwendung durch alle Entwickler allgemein zugänglich veröffentlichen. Sie dürfen ferner keine zusätzlichen Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete erstellen bzw. deren Erstellung durch Ihre Lizenzgeber zulassen, die in irgendeiner Weise als "java", "javax" oder "sun" oder durch ähnliche Konventionen identifiziert werden, die von Sun in Benennungskonventionen spezifiziert sind.

E. Quellcode. Die Software kann Quellcode enthalten, der nur für Referenzzwecke gemäß den Bedingungen dieses Vertrags bereitgestellt wird, es sei denn, er wird ausdrücklich für andere Zwecke lizenziert. Der Quellcode darf nicht wiederveräußert werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet.

F. Lizenzen Dritter. Zusätzliche Copyright-Informationen und Lizenzbedingungen, die sich auf Teile der Software beziehen, können der THIRDPARTYLICENSEREADME.txt-Datei entnommen werden. Zusätzlich zu den in der THIRDPARTYLICENSEREADME.txt-Datei enthaltenen Opensource-/Freeware-Lizenzbestimmungen und -bedingungen Dritter gelten die in den Paragraphen 5 und 6 des Binärcode-Lizenzvertrags enthaltenen Bestimmungen zum Gewährleistungsausschluss und zu Haftungsbeschränkungen für die gesamte Software in diesem Vertrieb.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sun Microsystems, Inc., 4150 Network Circle, Santa Clara, Kalifornien 95054, USA. 
(LFI#129530/Formular ID#011801)





SFDOCS\6354993v3

Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

server: web1, load: 1.07