LIZENZVERTRAG UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BEILIEGENDE SOFTWARE WICHTIGER HINWEIS: DIESER VERTRAG ENTHÄLT LIZENZBEDINGUNGEN FÜR URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE SOFTWARE UND DIE BEILIEGENDE DOKUMENTATION. HINWEIS FÜR BENUTZER: DIES IST EIN VERTRAG. DURCH DIE INSTALLATION DIESER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE VERTRAGSBEDINGUNGEN. 1. LIZENZGEWÄHRUNG Die Xerox Corporation ("Xerox") und die Lizenzgeber gewähren Ihnen ("Benutzer") hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software und der beiliegenden Dokumentation ("Software") gemäß den folgenden Bedingungen. 2. VERWENDUNG Der Benutzer darf die Software auf dem Gerät installieren, dessen Teil sie ist, und / oder für das sie vorgesehen ist. Die Software darf ausschließlich direkt auf einem einzigen Computer oder via ein LAN (Local Area Network), an dem das Gerät angeschlossen ist, verwendet werden. Sie dürfen anderen Benutzern anderer Computer, die an demselben LAN wie Ihr Computer angeschlossen sind, gestatten, die Software zu verwenden, vorausgesetzt Sie (a) stellen sicher, dass alle Benutzer die Vertragsbedingungen akzeptieren und einhalten, (b) stellen sicher, dass alle Benutzer die Software nur gemeinsam mit dem Gerät und innerhalb des LANs verwenden, an dem sie angeschlossen sind und (c) halten Xerox und die Lizenzgeber gegen alle Schäden, Verluste, Kosten, Spesen und Verbindlichkeiten schadlos, die Xerox oder dem Lizenzgeber entstehen könnten, wenn diese Benutzer eine der Vertragsbedingungen nicht beachten oder diese nicht erfüllen. Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Software an eine Drittpartei zu vermieten oder zu leasen, irgendwelche Rechte dieses Vertrags an eine Drittpartei zu übertragen (außer wie oben beschrieben) oder die Software für irgendeinen anderen Zweck als den vorgesehenen zu verwenden. 3. EIGENTUMSRECHT, KOPIEREN, MODIFIZIEREN UND VERTRAULICHKEIT 3.1 Xerox und die Lizenzgeber sind die Eigentümer dieser Software oder sind dazu berechtigt, Lizenzen für die Rechte an dieser Software zu gewähren. 3.2 Durch diesen Vertrag wird dem Benutzer kein Anrecht auf die Software oder Eigentum an ihr übertragen. 3.3 Der Benutzer darf eine (1) Sicherungskopie von der Software anfertigen, die nur auf demselben Gerät verwendet werden darf, mit dem die Originalsoftware geliefert wurde. 3.4 Dem Benutzer ist es untersagt, die Software zu verändern oder zu modifizieren, Ableitungsprodukte herzustellen, die Software zu dekompiliert oder zurückzuentwickeln. Der Benutzer darf auch nicht andere dazu veranlassen, die Software zu verändern oder zu modifizieren, Ableitungsprodukte herzustellen, die Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln. 3.5 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, die Software niemand anders als den Angestellten oder direkt mit der lizenzierten Software in Verbindung stehenden Personen zur Verfügung zu stellen. 3.6 Die Software ist durch das Urheberrechtsgesetz und andere Eigentumsgesetze von Xerox und / oder den Lizenzgeber geschützt. Der Benutzer kann von Xerox und / oder den Lizenzgeber für irgendeine Verletzung dieser Rechte direkt zur Verantwortung gezogen werden. 4. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG 4.1 Xerox garantiert, dass die Software für eine Dauer von neunzig (90) Tagen ab der Lieferung an den Original-Benutzer im Wesentlichen dem Benutzerhandbuch oder anderer mitgelieferter Dokumentation von Xerox entspricht. Wenn die Software nicht der in Abschnitt 4.1 beschriebenen eingeschränkten Gewährleistung entspricht, haben Benutzer ausschließlich die Möglichkeit, die Software dem Händler innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum zurückgeben. In diesem Fall ist der Händler einzig dazu verpflichtet, die Software durch eine entsprechende andere Software zu ersetzen. 4.2 Xerox und die Lizenzgeber gewährleisten nicht, dass die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei funktioniert noch dass sie den Anforderungen des Benutzers entspricht. ABGESEHEN VON DER DARSTELLUNG IM OBIGEN ABSCHNITT 4.1 SCHLIESSEN XEROX UND DIE LIZENZGEBER JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR IRGENDEINE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, EINER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG ODER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG DURCH EINE ANDERE PERSON ALS XEROX (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH HÄNDLER VON XEROX SOFTWARE) SOWIE EINE IMPLIZIERTE GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK VON DIESEM VERTRAG AUS. 4.3 IM GESETZLICH ZUGELASSENEN HÖCHSTMASS SIND WEDER XEROX NOCH DIE LIZENZGEBER DEN BENUTZERN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DATENVERLUST ODER VERLUST VON GESCHÄFTSGEWINNEN, DIE AUF IRGENDEINE WEISE DURCH DIE SOFTWARE ENTSTEHEN ODER MIT IHR ODER DIESEM VERTRAG IN VERBINDUNG STEHEN. DIES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUF EIN DELIKT (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) LAUTET ODER AUF EINE ANDERE RECHTSVERLETZUNG, AUCH WENN EIN VERTRETER VON XEROX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. 5. BEENDIGUNG DES VERTRAGS Xerox kann die in diesem Vertrag gewährte Lizenz im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs durch den Benutzer unmittelbar nach vorheriger Mitteilung entziehen. In diesem Fall muss der Benutzer die Software, einschließlich aller Kopien davon, an Xerox zurückgeben. 6. GESETZ Wenn irgendeine Bestimmung oder ein Teil dieses Vertrags als ungesetzlich, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, verbleiben die übrigen Teile des Vertrags in Kraft. Dieser Vertrag wird von den Gesetzen des Bundesstaates New York ohne Rücksicht auf die Regelung des Grenzkonfliktes bestimmt und unterliegt der Gerichtsbarkeit des Bundesstaates New York. ScanSoft Endbenutzer-Lizenzvereinbarung DIE MIT DIESER VEREINBARUNG GELIEFERTE SOFTWARE UND MATERIALIEN WERDEN NICHT VERKAUFT, SONDERN LEDIGLICH LIZENSIERT. SIE SIND NUR FÜR DIE VERWENDUNG IM RAHMEN DER BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG VERFÜGBAR. BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG. DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGES VERWENDEN DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND SIND DARAN ALS VERTRAGSPARTEI GEBUNDEN. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, LADEN DIESE SOFTWARE NICHT HERUNTER BZW. INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE SIE NICHT ODER VERWENDEN SIE SIE NICHT ANDERWEITIG. Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") mit ScanSoft, Inc. ("ScanSoft") gehört zu einem Softwareprodukt von ScanSoft, das als maschinell ausführbarer binärer Code und dazugehöriges erläuterndes schriftliches Material vorliegt ("Software"). Die Bezeichnung "Software" bezieht sich auch auf modifizierte Versionen oder Updates der von Ihnen ("Lizenznehmer") von ScanSoft in Lizenz genommenen Software, jedoch nicht auf den Quellcode des ScanSoft-Softwareprodukts. Diese Kopie der Software wird Ihnen, dem Lizenznehmer, als Endbenutzer in Lizenz gegeben, unter allen in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen. LIZENZGEWÄHRUNG. Unter den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt ScanSoft dem Lizenznehmer eine nichtexklusive, nichtübertragbare Lizenz ausschließlich für folgende Verwendungszwecke: (a) Installieren und Verwenden einer einzelnen Kopie der Software auf einem einzelnen Computer für persönliche und geschäftsinterne Zwecke; (b) Anfertigen einer einzigen Kopie der Software ausschließlich zu Archivierungszwecken; und (c) Speichern oder Installieren einer Kopie der Software auf einem Speichermedium wie beispielsweise einem Netzwerkserver, die lediglich dazu verwendet wird, die Software über ein internes Netzwerk auf einem Ihrer anderen Computer zu speichern oder zu betreiben, vorausgesetzt, daß Sie für jeden einzelnen Computer, auf dem die Software installiert wird, abläuft oder anderweitig vom Speichermedium zugegriffen wird, eine eigene Lizenz erwerben und ausschließlich dem jeweiligen Computer zuweisen. Der Erwerb einer einzigen Lizenz für die Software berechtigt Sie nicht dazu, die Software mit mehreren Computern gemeinsam zu nutzen oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern ablaufen zu lassen. MEHRERE LIZENZEN. Wenn der Lizenznehmer ein "Multiple License Pack", also ein Paket mit mehreren Lizenzen, erworben hat, darf er zusätzliche Kopien der Software anfertigen; die Gesamtzahl der Kopien darf die Anzahl der erworbenen Lizenzen jedoch nicht überschreiten. Der Lizenznehmer darf jede Kopie nur wie in dieser Vereinbarung erläutert verwenden. EINSCHRÄNKUNGEN. Wenn nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich anders erlaubt, darf der Lizenznehmer nicht: (i) die Software oder Teile daraus vervielfältigen oder kopieren; (ii) die Software verändern oder daraus Produkte ableiten, einschließlich Übersetzung oder Lokalisierung; (iii) den Quellcode für die Software dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig ableiten; (iv) die Software distribuieren, beleihen, verkaufen, verleihen, vermieten, in Unterlizenz vergeben, oder anderweitig Rechte an der Software übertragen; (v) Warenzeichen, Logos, Copyright-Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Legenden, Symbole oder Aufkleber in oder an der Software entfernen oder verändern; (vi) Dienstleistungen unter Verwendung der Software anbieten oder mit Hilfe der Software anderweitig Daten oder Informationen von Dritten zum Nutzen Dritter verarbeiten, ohne zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ScanSoft erhalten zu haben, deren Erteilung ausschließlich im Ermessen von ScanSoft liegt; oder (vii) das zur Software gehörende gedruckte Material kopieren. KÜNDIGUNG. Unbeschadet anderer Rechte darf ScanSoft diese Vereinbarung kündigen, wenn der Lizenznehmer eine der Bedingungen verletzt. Bei Kündigung hat der Lizenznehmer alle Kopien der Software zu vernichten. EIGENTUMSRECHTE. Der Anspruch auf, die Eigentumsrechte an und die Rechte am geistigen Eigentum der Software verbleiben bei ScanSoft und/oder seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese Ansprüche und Eigentumsrechte an und unternimmt nichts, um das Eigentum von ScanSoft oder dessen Zulieferern an der Software oder deren Rechte an der Software zu beschränken, zu gefährden oder anderweitig in Frage zu stellen. Die Software ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Abkommen geschützt. GARANTIEAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION) WIRD IM "IST-ZUSTAND" OHNE JEGLICHE GARANTIE GELIEFERT, DAZU GEHÖREN, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, GARANTIEN AUF FEHLERFREIHEIT, HANDELSÜBLICHE BRAUCHBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER RECHTSGÜLTIGKEIT. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. SOLLTE DIE SOFTWARE IN IRGENDEINER HINSICHT FEHLERHAFT SEIN, ÜBERNIMMT DER LIZENZNEHMER, NICHT JEDOCH SCANSOFT ODER DESSEN ZULIEFERER ODER HÄNDLER, DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ETWA ANFALLENDE WARTUNG UND REPARATUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR. JEGLICHE VERWENDUNG DER SOFTWARE IST AUSSCHLISSLICH UNTER DIESER BEDINGUNG ZULÄSSIG. IN MANCHEN STAATEN ODER GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS IMPLIZITER GARANTIEN ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER ZEITDAUER FÜR IMPLIZITE GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG. MÖGLICHERWEISE SIND DIE OBEN BESCHRIEBENEN BESCHRÄNKUNGEN ALSO NICHT FÜR SIE GÜLTIG. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. BIS ZUM MAXIMALEN DURCH GELTENDES RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SIND SCANSOFT ODER SEINE ZULIEFERER ODER HÄNDLER IN KEINEM FALLE HAFTBAR FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, BESONDEREN, BEILÄUFIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN AUS DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER TATSTACHE, DASS DIESE NICHT BENUTZT WERDEN KANN; DAZU GEHÖREN, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, SCHÄDEN AUS RUFSCHÄDIGUNG, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERFEHLFUNKTIONEN ODER -AUSFALL, ODER ALLE ANDEREN WIRTSCHAFTLICHEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DIE DER ANSPRUCH BEGRÜNDET WIRD. IN JEDEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG DURCH SCANSOFT UNTER JEGLICHER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG IN DER SUMME NICHT DIE VOM LIZENZNEHMER FÜR DIESE LIZENZ ENTRICHTETE LIZENZGEBÜHR (WENN ZUTREFFEND), MIT AUSNAHME VON TOD ODER GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG DURCH FAHRLÄSSIGKEIT VON SCANSOFT, INSOWEIT GELTENDES RECHT DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG IN SOLCHEN FÄLLEN VERBIETET. IN MANCHEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, ALSO GELTEN DIESER AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, alle Exportgesetze, -beschränkungen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten oder anderer Organisationen oder Behörden einzuhalten und die Software nicht unter Verletzung solcher Beschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen oder ohne die vollständigen erforderlichen Genehmigungen zu exportieren oder zu re-exportieren. ENDBENUTZER IN DER US-REGIERUNG. Die Software ist ein kommerzielles Produkt ("commercial item") nach der Definition dieses Begriffs in der Bestimmung 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), bestehend aus kommerzieller Computersoftware ("commercial computer software") und kommerzieller Computersoftware-Dokumentation ("commercial computer software documentation") gemäß der Anwendung dieser Begriffe in der Bestimmung 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995). In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer in der Regierung der Vereinigten Staaten die Software mit ausschließlich den hier erläuterten Rechten. ALLGEMEINES. Diese Vereinbarung stellt den gesamten Vertrag zwischen den Vertragsparteien zum betreffenden Inhalt dar. Diese Vereinbarung darf nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Außer für den Fall, daß dies durch geltendes Recht, wenn vorhanden, anderweitig geregelt ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Staates Massachusetts, USA, mit Ausnahme der Kollisionsrechtbestimmungen. Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gilt für alle Streitigkeiten in bezug auf diese Vereinbarung (mit Ausnahme von Streitigkeiten in bezug auf Rechte an geistigem Eigentum) als Gerichtsstand die Schlichtung durch bindende Schiedsgerichtsentscheidung in Boston, Massachusetts, unter dem Vorsitz eines einzelnen Schlichters unter Befolgung der jeweils geltenden Regeln für geschäftliche Schlichtungen der American Arbitration Association, wobei die Verliererpartei alle Kosten der Schlichtung zu übernehmen hat. Diese Vereinbarung unterliegt nicht der US-Konvention über Verträge beim internationalen Verkauf von Gütern ("United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods"). Sollte irgendeine Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als illegal oder nicht durchsetzbar erklärt werden, soll diese Bestimmung insoweit modifiziert werden, als es notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen, ohne ihren Zweck zu verlieren oder aber als aus der Lizenz entfernt gelten, wenn eine solche Änderung nicht möglich ist, wobei die restlichen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit und Wirkung behalten. Die Referenzsprache für diese Vereinbarung ist Englisch. Der Lizenznehmer trägt, wenn nötig, alle Dolmetsch- und Übersetzerkosten. Wenn der Lizenznehmer eine Übersetzung der Vereinbarung erhalten hat, so geschah dies ausschließlich zu seiner Annehmlichkeit. Ein Verzicht einer Vertragspartei auf irgendeine Bedingung dieser Vereinbarung oder der Bruch einer solchen bedingt in keinem Fall einen zukünftigen weiteren Verzicht auf oder rechtfertigt keinen zukünftigen Bruch einer Bedingung. Diejenigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, deren Erfüllung auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung notwendig oder zu erwarten ist, sind trotz des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung weiter durchsetzbar. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung oder daraus erwachsende Rechte oder Verpflichtungen nicht durch geltendes Recht oder anderweitig übereignen oder anderweitig übertragen, außer an den Käufer des Unternehmens des Lizenznehmers im Falle eines Zusammenschlusses oder des Verkaufs des gesamten oder nahezu gesamten Vermögens des Lizenznehmers an diesen Käufer. Diese Vereinbarung ist bindend für und wirkt zugunsten der Vertragsparteien, ihrer Rechtsnachfolger und berechtigten Käufer. Die Beziehung zwischen ScanSoft und dem Lizenznehmer ist die zwischen unabhängigen Vertragspartnern, und weder der Lizenznehmer noch seine Agenten sind befugt, ScanSoft in irgendeiner Weise zu binden. Sollte es unter dieser Vereinbarung zu einem Rechtsstreit kommen, wird die Siegerpartei durch die andere Partei für alle eventuellen dadurch anfallenden Gerichtskosten und Gebühren entschädigt. Die Überschriften der Abschnitte in dieser Vereinbarung dienen lediglich der Orientierung und besitzen keinerlei inhaltliche Bedeutung. ScanSoft darf den Namen des Lizenznehmers in beliebigen von ScanSoft herausgegebenen Kundenreferenzlisten oder Pressemitteilungen über die Lizenzierung der Software verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen der vom Lizenznehmer in Lizenz genommenen Softwareprodukte an Dritte weitergeben. LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER USA. Wenn der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb der USA hat, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts. (i) Die Parteien bestätigen, daß die Referenzsprache der Vereinbarung und jeglicher Dokumentation Englisch ist und sein wird. (ii) Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Einhaltung jeglicher geltender Gesetze in seiner Gerichtsbarkeit, die Einfluß auf sein Recht haben könnten, die Software zu importieren, exportieren oder zu verwenden, und der Lizenznehmer erklärt, daß er alle Bestimmungen oder Registrierungsverpflichtungen eingehalten hat, die laut geltendem Recht erforderlich sind, um diese Lizenz durchsetzbar zu machen. ScanSoft, Inc., 9 Centennial Drive, Peabody, MA 01960 USA (c) 1999 ScanSoft, Inc. Alle Rechte vorbehalten. 0399-td-license\scansoft_lics2.Download Driver Pack
After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.
Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).
If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.
Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.
Find the device and model you want to update in the device list.
Double-click on it to open the Properties dialog box.
From the Properties dialog box, select the Driver tab.
Click the Update Driver button, then follow the instructions.
Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.
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