LICENCE.TXT Driver File Contents (de9x113.exe)

LIZENZVERTRAG UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BEILIEGENDE SOFTWARE

WICHTIGER HINWEIS: DIESER VERTRAG ENTHÄLT LIZENZBEDINGUNGEN FÜR URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE SOFTWARE UND DIE BEILIEGENDE DOKUMENTATION.

HINWEIS FÜR BENUTZER: DIES IST EIN VERTRAG. DURCH DIE INSTALLATION DIESER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE VERTRAGSBEDINGUNGEN.


1. LIZENZGEWÄHRUNG
Die Xerox Corporation ("Xerox") und die Lizenzgeber gewähren Ihnen ("Benutzer") hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software und der beiliegenden Dokumentation ("Software") gemäß den folgenden Bedingungen.

2. VERWENDUNG
Der Benutzer darf die Software auf dem Gerät installieren, dessen Teil sie ist, und / oder für das sie vorgesehen ist. Die Software darf ausschließlich direkt auf einem einzigen Computer oder via ein LAN (Local Area Network), an dem das Gerät angeschlossen ist, verwendet werden. Sie dürfen anderen Benutzern anderer Computer, die an demselben LAN wie Ihr Computer angeschlossen sind, gestatten, die Software zu verwenden, vorausgesetzt Sie (a) stellen sicher, dass alle Benutzer die Vertragsbedingungen akzeptieren und einhalten, (b) stellen sicher, dass alle Benutzer die Software nur gemeinsam mit dem Gerät und innerhalb des LANs verwenden, an dem sie angeschlossen sind und (c) halten Xerox und die Lizenzgeber gegen alle Schäden, Verluste, Kosten, Spesen und Verbindlichkeiten schadlos, die Xerox oder dem Lizenzgeber entstehen könnten, wenn diese Benutzer eine der Vertragsbedingungen nicht beachten oder diese nicht erfüllen.

Der Benutzer ist nicht berechtigt, die Software an eine Drittpartei zu vermieten oder zu leasen, irgendwelche Rechte dieses Vertrags an eine Drittpartei zu übertragen (außer wie oben beschrieben) oder die Software für irgendeinen anderen Zweck als den vorgesehenen zu verwenden.

3. EIGENTUMSRECHT, KOPIEREN, MODIFIZIEREN UND VERTRAULICHKEIT
3.1 Xerox und die Lizenzgeber sind die Eigentümer dieser Software oder sind dazu berechtigt, Lizenzen für die Rechte an dieser Software zu gewähren.

3.2 Durch diesen Vertrag wird dem Benutzer kein Anrecht auf die Software oder Eigentum an ihr übertragen.

3.3 Der Benutzer darf eine (1) Sicherungskopie von der Software anfertigen, die nur auf demselben Gerät verwendet werden darf, mit dem die Originalsoftware geliefert wurde.

3.4 Dem Benutzer ist es untersagt, die Software zu verändern oder zu modifizieren, Ableitungsprodukte herzustellen, die Software zu dekompiliert oder zurückzuentwickeln. Der Benutzer darf auch nicht andere dazu veranlassen, die Software zu verändern oder zu modifizieren, Ableitungsprodukte herzustellen, die Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln.

3.5 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, die Software niemand anders als den Angestellten oder direkt mit der lizenzierten Software in Verbindung stehenden Personen zur Verfügung zu stellen.

3.6 Die Software ist durch das Urheberrechtsgesetz und andere Eigentumsgesetze von Xerox und / oder den Lizenzgeber geschützt. Der Benutzer kann von Xerox und / oder den Lizenzgeber für irgendeine Verletzung dieser Rechte direkt zur Verantwortung gezogen werden. 

4. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
4.1 Xerox garantiert, dass die Software für eine Dauer von neunzig (90) Tagen ab der Lieferung an den Original-Benutzer im Wesentlichen dem Benutzerhandbuch oder anderer mitgelieferter Dokumentation von Xerox entspricht. Wenn die Software nicht der in Abschnitt 4.1 beschriebenen eingeschränkten Gewährleistung entspricht, haben Benutzer ausschließlich die Möglichkeit, die Software dem Händler innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum zurückgeben. In diesem Fall ist der Händler einzig dazu verpflichtet, die Software durch eine entsprechende andere Software zu ersetzen.

4.2 Xerox und die Lizenzgeber gewährleisten nicht, dass die Software unterbrechungs- oder fehlerfrei funktioniert noch dass sie den Anforderungen des Benutzers entspricht. ABGESEHEN VON DER DARSTELLUNG IM OBIGEN ABSCHNITT 4.1 SCHLIESSEN XEROX UND DIE LIZENZGEBER JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR IRGENDEINE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, EINER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG ODER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG DURCH EINE ANDERE PERSON ALS XEROX (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH HÄNDLER VON XEROX SOFTWARE) SOWIE EINE IMPLIZIERTE GARANTIE DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK VON DIESEM VERTRAG AUS.

4.3 IM GESETZLICH ZUGELASSENEN HÖCHSTMASS SIND WEDER XEROX NOCH DIE LIZENZGEBER DEN BENUTZERN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DATENVERLUST ODER VERLUST VON GESCHÄFTSGEWINNEN, DIE AUF IRGENDEINE WEISE DURCH DIE SOFTWARE ENTSTEHEN ODER MIT IHR ODER DIESEM VERTRAG IN VERBINDUNG STEHEN. DIES GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH AUF EIN DELIKT (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) LAUTET ODER AUF EINE ANDERE RECHTSVERLETZUNG, AUCH WENN EIN VERTRETER VON XEROX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. 

5. BEENDIGUNG DES VERTRAGS
Xerox kann die in diesem Vertrag gewährte Lizenz im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs durch den Benutzer unmittelbar nach vorheriger Mitteilung entziehen. In diesem Fall muss der Benutzer die Software, einschließlich aller Kopien davon, an Xerox zurückgeben.

6. GESETZ
Wenn irgendeine Bestimmung oder ein Teil dieses Vertrags als ungesetzlich, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, verbleiben die übrigen Teile des Vertrags in Kraft. Dieser Vertrag wird von den Gesetzen des Bundesstaates New York ohne Rücksicht auf die Regelung des Grenzkonfliktes bestimmt und unterliegt der Gerichtsbarkeit des Bundesstaates New York.





ScanSoft
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

DIE MIT DIESER VEREINBARUNG GELIEFERTE SOFTWARE UND MATERIALIEN 
WERDEN NICHT VERKAUFT, SONDERN LEDIGLICH LIZENSIERT. SIE SIND NUR 
FÜR DIE VERWENDUNG IM RAHMEN DER BEDINGUNGEN DIESER 
LIZENZVEREINBARUNG VERFÜGBAR. BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG 
SORGFÄLTIG. DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER 
ANDERWEITIGES VERWENDEN DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE 
BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND SIND DARAN ALS 
VERTRAGSPARTEI GEBUNDEN. 

WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG 
EINVERSTANDEN SIND, LADEN DIESE SOFTWARE NICHT HERUNTER BZW. 
INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE SIE NICHT ODER VERWENDEN SIE 
SIE NICHT ANDERWEITIG.
 
 Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") mit 
 ScanSoft, Inc. ("ScanSoft") gehört zu einem Softwareprodukt 
 von ScanSoft, das als maschinell ausführbarer binärer Code und 
 dazugehöriges erläuterndes schriftliches Material vorliegt 
 ("Software"). Die Bezeichnung "Software" bezieht sich auch auf 
 modifizierte Versionen oder Updates der von Ihnen 
 ("Lizenznehmer") von ScanSoft in Lizenz genommenen Software, 
 jedoch nicht auf den Quellcode des ScanSoft-Softwareprodukts. 
 Diese Kopie der Software wird Ihnen, dem Lizenznehmer, als 
 Endbenutzer in Lizenz gegeben, unter allen in dieser 
 Vereinbarung genannten Bedingungen.

LIZENZGEWÄHRUNG. Unter den Bedingungen dieser Vereinbarung 
gewährt ScanSoft dem Lizenznehmer eine nichtexklusive, 
nichtübertragbare Lizenz ausschließlich für folgende Verwendungszwecke: 
(a) Installieren und Verwenden einer einzelnen Kopie der Software 
auf einem einzelnen Computer für persönliche und 
geschäftsinterne Zwecke; (b) Anfertigen einer einzigen Kopie 
der Software ausschließlich zu Archivierungszwecken; und 
(c) Speichern oder Installieren einer Kopie der Software auf 
einem Speichermedium wie beispielsweise einem Netzwerkserver, 
die lediglich dazu verwendet wird, die Software über ein 
internes Netzwerk auf einem Ihrer anderen Computer zu speichern 
oder zu betreiben, vorausgesetzt, daß Sie für jeden einzelnen 
Computer, auf dem die Software installiert wird, abläuft oder 
anderweitig vom Speichermedium zugegriffen wird, eine eigene 
Lizenz erwerben und ausschließlich dem jeweiligen Computer 
zuweisen. Der Erwerb einer einzigen Lizenz für die Software 
berechtigt Sie nicht dazu, die Software mit mehreren Computern 
gemeinsam zu nutzen oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern 
ablaufen zu lassen.

MEHRERE LIZENZEN. Wenn der Lizenznehmer ein "Multiple License 
Pack", also ein Paket mit mehreren Lizenzen, erworben hat, darf 
er zusätzliche Kopien der Software anfertigen; die Gesamtzahl 
der Kopien darf die Anzahl der erworbenen Lizenzen jedoch nicht 
überschreiten. Der Lizenznehmer darf jede Kopie nur wie in dieser 
Vereinbarung erläutert verwenden.

EINSCHRÄNKUNGEN. Wenn nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich 
anders erlaubt, darf der Lizenznehmer nicht: (i) die Software 
oder Teile daraus vervielfältigen oder kopieren; (ii) die 
Software verändern oder daraus Produkte ableiten, einschließlich 
Übersetzung oder Lokalisierung; (iii) den Quellcode für die 
Software dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder 
anderweitig ableiten; (iv) die Software distribuieren, beleihen, 
verkaufen, verleihen, vermieten, in Unterlizenz vergeben, oder 
anderweitig Rechte an der Software übertragen; (v) Warenzeichen, 
Logos, Copyright-Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, 
Legenden, Symbole oder Aufkleber in oder an der Software 
entfernen oder verändern; (vi) Dienstleistungen unter Verwendung 
der Software anbieten oder mit Hilfe der Software anderweitig 
Daten oder Informationen von Dritten zum Nutzen Dritter 
verarbeiten, ohne zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung 
von ScanSoft erhalten zu haben, deren Erteilung ausschließlich im 
Ermessen von ScanSoft liegt; oder (vii) das zur Software 
gehörende gedruckte Material kopieren.

KÜNDIGUNG. Unbeschadet anderer Rechte darf ScanSoft diese 
Vereinbarung kündigen, wenn der Lizenznehmer eine der 
Bedingungen verletzt. Bei Kündigung hat der Lizenznehmer alle 
Kopien der Software zu vernichten.

EIGENTUMSRECHTE. Der Anspruch auf, die Eigentumsrechte an und die 
Rechte am geistigen Eigentum der Software verbleiben bei ScanSoft 
und/oder seinen Zulieferern. Der Lizenznehmer erkennt diese 
Ansprüche und Eigentumsrechte an und unternimmt nichts, um das 
Eigentum von ScanSoft oder dessen Zulieferern an der Software 
oder deren Rechte an der Software zu beschränken, zu gefährden 
oder anderweitig in Frage zu stellen. Die Software ist durch 
Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie 
durch internationale Abkommen geschützt. 

GARANTIEAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT 
BESCHRÄNKT AUF DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION) WIRD 
IM "IST-ZUSTAND" OHNE JEGLICHE GARANTIE GELIEFERT, DAZU GEHÖREN, 
JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, GARANTIEN AUF FEHLERFREIHEIT, 
HANDELSÜBLICHE BRAUCHBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK 
ODER RECHTSGÜLTIGKEIT. DAS GESAMTE RISIKO  IN BEZUG AUF QUALITÄT 
UND LEISTUNG DER SOFTWARE WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. SOLLTE 
DIE SOFTWARE IN IRGENDEINER HINSICHT FEHLERHAFT SEIN, ÜBERNIMMT 
DER LIZENZNEHMER, NICHT JEDOCH SCANSOFT ODER DESSEN ZULIEFERER 
ODER HÄNDLER, DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ETWA ANFALLENDE WARTUNG 
UND REPARATUR. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS STELLT EINEN 
WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR. JEGLICHE VERWENDUNG 
DER SOFTWARE IST AUSSCHLISSLICH UNTER DIESER BEDINGUNG ZULÄSSIG. 
IN MANCHEN STAATEN ODER GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS 
IMPLIZITER GARANTIEN ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER ZEITDAUER FÜR 
IMPLIZITE GARANTIEN NICHT ZULÄSSIG. MÖGLICHERWEISE SIND DIE 
OBEN BESCHRIEBENEN BESCHRÄNKUNGEN ALSO NICHT FÜR SIE GÜLTIG.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. BIS ZUM MAXIMALEN DURCH GELTENDES RECHT 
ZULÄSSIGEN UMFANG SIND SCANSOFT ODER SEINE ZULIEFERER ODER 
HÄNDLER IN KEINEM FALLE HAFTBAR FÜR JEGLICHE INDIREKTEN, 
BESONDEREN, BEILÄUFIGEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN AUS DER 
BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER TATSTACHE, DASS DIESE NICHT 
BENUTZT WERDEN KANN; DAZU GEHÖREN, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, 
SCHÄDEN AUS RUFSCHÄDIGUNG, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, 
COMPUTERFEHLFUNKTIONEN ODER -AUSFALL, ODER ALLE ANDEREN 
WIRTSCHAFTLICHEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, SELBST WENN AUF DIE 
MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHÄNGIG 
VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE (VERTRAG, 
UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG), AUF DIE DER ANSPRUCH 
BEGRÜNDET WIRD. IN JEDEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG 
DURCH SCANSOFT UNTER JEGLICHER BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG 
IN DER SUMME NICHT DIE VOM LIZENZNEHMER FÜR DIESE LIZENZ 
ENTRICHTETE LIZENZGEBÜHR (WENN ZUTREFFEND), MIT AUSNAHME VON 
TOD ODER GESUNDHEITSSCHÄDIGUNG DURCH FAHRLÄSSIGKEIT VON 
SCANSOFT, INSOWEIT GELTENDES RECHT DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 
IN SOLCHEN FÄLLEN VERBIETET. IN MANCHEN GERICHTSBARKEITEN IST 
DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIGE 
SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, ALSO GELTEN DIESER 
AUSSCHLUSS UND DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.

EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, 
alle Exportgesetze, -beschränkungen und -bestimmungen der 
Vereinigten Staaten oder anderer Organisationen oder Behörden 
einzuhalten und die Software nicht unter Verletzung solcher 
Beschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen oder ohne die 
vollständigen erforderlichen Genehmigungen zu exportieren 
oder zu re-exportieren.

ENDBENUTZER IN DER US-REGIERUNG. Die Software ist ein 
kommerzielles Produkt ("commercial item") nach der Definition 
dieses Begriffs in der Bestimmung 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), 
bestehend aus kommerzieller Computersoftware ("commercial computer 
software") und kommerzieller Computersoftware-Dokumentation 
("commercial computer software documentation") gemäß der Anwendung 
dieser Begriffe in der Bestimmung 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 1995). 
In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 
bis 227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle Endbenutzer in der 
Regierung der Vereinigten Staaten die Software mit ausschließlich 
den hier erläuterten Rechten.

ALLGEMEINES. Diese Vereinbarung stellt den gesamten Vertrag 
zwischen den Vertragsparteien zum betreffenden Inhalt dar. 
Diese Vereinbarung darf nur durch eine von beiden Parteien 
unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Außer 
für den Fall, daß dies durch geltendes Recht, wenn vorhanden, 
anderweitig geregelt ist, unterliegt diese Vereinbarung den 
Gesetzen des Staates Massachusetts, USA, mit Ausnahme der 
Kollisionsrechtbestimmungen. Wenn nicht anderweitig schriftlich 
vereinbart, gilt für alle Streitigkeiten in bezug auf diese Vereinbarung 
(mit Ausnahme von Streitigkeiten in bezug auf Rechte an geistigem 
Eigentum) als Gerichtsstand die Schlichtung durch bindende 
Schiedsgerichtsentscheidung in Boston, Massachusetts, unter dem 
Vorsitz eines einzelnen Schlichters unter Befolgung der jeweils 
geltenden Regeln für geschäftliche Schlichtungen der American 
Arbitration Association, wobei die Verliererpartei alle Kosten 
der Schlichtung zu übernehmen hat. Diese Vereinbarung unterliegt 
nicht der US-Konvention über Verträge beim internationalen 
Verkauf von Gütern ("United Nations Convention on Contracts 
for the International Sale of Goods"). Sollte irgendeine 
Bestimmung in dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht 
als illegal oder nicht durchsetzbar erklärt werden, soll diese 
Bestimmung insoweit modifiziert werden, als es notwendig ist, um 
sie durchsetzbar zu machen, ohne ihren Zweck zu verlieren oder 
aber als aus der Lizenz entfernt gelten, wenn eine solche Änderung 
nicht möglich ist, wobei die restlichen Bestimmungen ihre volle 
Gültigkeit und Wirkung behalten. Die Referenzsprache für diese 
Vereinbarung ist Englisch. Der Lizenznehmer trägt, wenn nötig, 
alle Dolmetsch- und Übersetzerkosten. Wenn der Lizenznehmer eine 
Übersetzung der Vereinbarung erhalten hat, so geschah dies 
ausschließlich zu seiner Annehmlichkeit. Ein Verzicht einer 
Vertragspartei auf irgendeine Bedingung dieser Vereinbarung 
oder der Bruch einer solchen bedingt in keinem Fall einen 
zukünftigen weiteren Verzicht auf oder rechtfertigt keinen 
zukünftigen Bruch einer Bedingung. Diejenigen Bestimmungen 
dieser Vereinbarung, deren Erfüllung auch nach Ablauf oder 
Kündigung dieser Vereinbarung notwendig oder zu erwarten ist, 
sind trotz des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung 
weiter durchsetzbar. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung 
oder daraus erwachsende Rechte oder Verpflichtungen nicht durch 
geltendes Recht oder anderweitig übereignen oder anderweitig 
übertragen, außer an den Käufer des Unternehmens des Lizenznehmers 
im Falle eines Zusammenschlusses oder des Verkaufs des gesamten 
oder nahezu gesamten Vermögens des Lizenznehmers an diesen 
Käufer. Diese Vereinbarung ist bindend für und wirkt zugunsten 
der Vertragsparteien, ihrer Rechtsnachfolger und berechtigten Käufer. 
Die Beziehung zwischen ScanSoft und dem Lizenznehmer ist die 
zwischen unabhängigen Vertragspartnern, und weder der Lizenznehmer 
noch seine Agenten sind befugt, ScanSoft in irgendeiner Weise zu 
binden. Sollte es unter dieser Vereinbarung zu einem Rechtsstreit 
kommen, wird die Siegerpartei durch die andere Partei für alle 
eventuellen dadurch anfallenden Gerichtskosten und Gebühren 
entschädigt. Die Überschriften der Abschnitte in dieser 
Vereinbarung dienen lediglich der Orientierung und besitzen 
keinerlei inhaltliche Bedeutung. ScanSoft darf den Namen des 
Lizenznehmers in beliebigen von ScanSoft herausgegebenen 
Kundenreferenzlisten oder Pressemitteilungen über die 
Lizenzierung der Software verwenden und/oder den Namen des 
Lizenznehmers und die Namen der vom Lizenznehmer in Lizenz 
genommenen Softwareprodukte an Dritte weitergeben. 

LIZENZNEHMER AUSSERHALB DER USA. Wenn der Lizenznehmer 
seinen Sitz außerhalb der USA hat, gelten die Bestimmungen dieses 
Abschnitts. (i) Die Parteien bestätigen, daß die Referenzsprache der 
Vereinbarung und jeglicher Dokumentation Englisch ist und sein wird.
(ii) Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Einhaltung jeglicher 
geltender Gesetze in seiner Gerichtsbarkeit, die Einfluß auf sein Recht 
haben könnten, die Software zu importieren, exportieren oder zu 
verwenden, und der Lizenznehmer erklärt, daß er alle Bestimmungen 
oder Registrierungsverpflichtungen eingehalten hat, die laut 
geltendem Recht erforderlich sind, um diese Lizenz 
durchsetzbar zu machen.


 ScanSoft, Inc., 9 Centennial Drive, Peabody, MA  01960  USA
 (c) 1999 ScanSoft, Inc. Alle Rechte vorbehalten. 	
 0399-td-license\scansoft_lics2.
Download Driver Pack

How To Update Drivers Manually

After your driver has been downloaded, follow these simple steps to install it.

  • Expand the archive file (if the download file is in zip or rar format).

  • If the expanded file has an .exe extension, double click it and follow the installation instructions.

  • Otherwise, open Device Manager by right-clicking the Start menu and selecting Device Manager.

  • Find the device and model you want to update in the device list.

  • Double-click on it to open the Properties dialog box.

  • From the Properties dialog box, select the Driver tab.

  • Click the Update Driver button, then follow the instructions.

Very important: You must reboot your system to ensure that any driver updates have taken effect.

For more help, visit our Driver Support section for step-by-step videos on how to install drivers for every file type.

server: web5, load: 1.72